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Influenza-saison 2017/18
So sieht es bei den Grippeimpfstoffen aus
An die 8 Millionen Dosen Grippeimpfstoff hat das Paul-Ehrlich-Institut bislang für die kommende Grippesaison freigegeben. In den Apotheken sind aber bei Weitem noch nicht alle lieferbar. Rabattverträge gelten in dieser Saison nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr, auch wenn Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen etwas anderes propagieren.
Die Vorbereitung auf die kommende Grippesaison ist in vollem Gange. Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Änderung der Stammzusammensetzung bereits für eine ganze Reihe von Impfstoffen genehmigt. Denn die Hersteller müssen für jeden Impfstoff jedes Jahr in einem Verfahren zur Änderung der Zulassung prüfen lassen, ob ihre Impfstoffe den Vorgaben entsprechen. Die ersten Chargen sind auch schon zugelassen – laut PEI bereits 7,7 Millionen Dosen (Stand: 4. August 2017).
Die trivalenten Impfstoffe setzen sich gemäß der Empfehlung der WHO folgendermaßen zusammen:
- A/Michigan/45/2015 (H1N1) pdm09- ähnlicher Stamm
- A/Hong Kong/4801/2014 (H3N2)- ähnlicher Stamm
- B/Brisbane/60/2008- ähnlicher Stamm
Für quadrivalente Impfstoffe werden die Antigene der oben genannten Viren sowie eine Variante von B/Phuket/3073/2013 – ähnlicher Stamm – empfohlen. Die Zusammensetzung der Impfstoffe weicht somit von der des Vorjahres ab.
In den Apotheken gibt es noch längst nicht alles
In den Apotheken sind aber längst noch nicht alle Impfstoffe verfügbar. So war beispielsweise Influvac vergangene Woche bei mehreren Großhändlern nicht lieferbar, ebenso Fluad 2017/2018, Begripal, Vaxigrip, Vaxigrip tetra und Xanaflu. Influsplit tetra und Afluria scheinen zumindest teilweise oder über Verbund lieferbar zu sein – je nach Großhändler oder Region.
Beim Thema Rabattverträge gehen die Meinungen auseinander. Bereits im März hatten die CDU-Bundestagsabgeordnete Maria Michalk und das Bundesgesundheitsministerium klargestellt, dass die Kassen ab Inkrafttreten des AMVSG wieder alle verordneten Impfstoffe erstatten müssen. Jedenfalls, soweit die Leistung im Rahmen der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgt. Demnach steht es also allein im therapeutischen Ermessen der Ärzte, welchen Impfstoff sie verordnen. Sie können dann auch Vierfach-Impfstoffe verwenden, für die keine einzige Krankenkasse Rabattverträge geschlossen hatte.
Ganz anders propagierten das jedoch die KVen. In den Regionen, in denen die Kassen Rabattverträge über Grippeimpfstoffe geschlossen haben – das sind alle Bundesländer mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen – empfehlen sie den Ärzten, weiterhin Rabatt-Impfstoffe zu bestellen
1 Kommentar
KVen empfehlen Rabattimpfstoffe
von Sven Larisch am 15.08.2017 um 10:43 Uhr
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