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... zu den einzelnen Anträgen, finden Sie in der DAZ, die am 17. August erscheint – online verfügbar bereits am Nachmittag vorher.
Vom 13. bis 15. September wird dieses Jahr der Deutsche Apothekertag (DAT) stattfinden – turnusgemäß in Düsseldorf. Nun hat die ABDA die Anträge, die die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker dort diskutieren wird, an ihre Mitgliedsorganisationen verschickt. 38 sind es dieses Jahr und damit etwas mehr als 2016, als 33 Anträge zur Diskussion standen.
Mit 108 Seiten ist es etwas umfangreicher als vergangenes Jahr, aber immer noch deutlich schlanker als beispielweise 2015 oder 2014: das Antragsbuch für den Deutschen Apothekertag 2017. Die ABDA hat es vor Kurzem an die Kammern und Verbände verschickt. Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker wird demnach dieses Jahr in Düsseldorf 38 Anträge diskutieren und annehmen, ablehnen oder zur weiteren Bearbeitung in einen Ausschuss verweisen. Das sind etwas mehr Anträge als im vergangenen Jahr, als sich der Apothekertag mit nur 33 Anträgen beschäftigen musste, aber immer noch deutlich weniger als 2015 (68) und 2014 (78). Dazu können noch sogenannte Adhoc-Anträge bei „besonderer Dringlichkeit“ kommen sowie Anträge, die sich aus der Diskussion der Hauptversammlung ergeben. Unter den nun vorliegenden Anträgen sind vier Leitanträge, zu denen die Antragskommission mehrere Einzelanträge zusammengefasst hat.
Die Anträge sind in Kapitel untergliedert. Auffallend ist, dass in diesem Jahr im Antragsbuch ein neues Kapitel hinzugekommen ist: „4. Digitalisierung“. Dafür gibt es keine Anträge zu den „Wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“ – und damit wie schon im Vorjahr keinen Antrag, der eine Honorarerhöhung fordert. Die weiteren Kapitel „Sicherstellung der Versorgung“ (1.), „Pharmazeutische Kompetenz“ (2.), „Rahmenbedingungen der Berufsausübung“ (3.) und „Berufsständische Organisation“ (5.) sind gleich geblieben.
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Wenig überraschend fordert gleich der erste Antrag den Gesetzgeber auf, zur Sicherung des einheitlichen Arzneimittelabgabepreises den Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu verbieten. Da dies der geschäftsführende ABDA-Vorstand und die Landesapothekerkammer Hessen gefordert haben, wird über diese beiden Anträge als gemeinsamen Leitantrag abgestimmt. Es gibt keine Anträge, die andere Maßnahmen als Reaktion auf das EuGH-Urteil vom Oktober fordern. Die verfasste Apothekerschaft bleibt also dabei, dass die Beschränkung des Arzneimittelversands auf OTC-Arzneimittel das einzige Mittel ist, den einheitlichen Abgabepreis für Rx-Arzneimittel und damit die flächendeckende Versorgung weiterhin sicherzustellen.
Neben dem Antrag zum Rx-Versandverbot gibt es im ersten Kapitel „Sicherstellung der Versorgung“ unter anderem einen Antrag der LAK Baden-Württemberg, des Apothekerverbandes Nordrhein und der Apothekerkammer Berlin, die eine wirksame Bekämpfung von Lieferengpässen fordern. Dazu sei ein „Rabattvertragssystem mit Augenmaß“ notwendig, heißt es in dem Leitantrag. Insbesondere „versorgungskritische Wirkstoffe bzw. Arzneimittel für lebensbedrohliche, schwerwiegende und seltene Erkrankungen“ sowie Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite und wenigen Anbietern sollen zukünftig von Ausschreibungen ausgenommen sein.
1 Kommentar
DAT
von Heiko Barz am 16.08.2017 um 10:59 Uhr
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