DAZ-Tipp aus der Redaktion

Tierärztliche Hausapotheken

Stuttgart - 17.08.2017, 14:30 Uhr

Was in die Hausapotheke kommt, bestimmt der Tierarzt selbst: hier eine Mobile Großtierapotheke. (Foto: picture alliance/JOKER)

Was in die Hausapotheke kommt, bestimmt der Tierarzt selbst: hier eine Mobile Großtierapotheke. (Foto: picture alliance/JOKER)


Sie sind Apotheken der ganz anderen Art: die Hausapotheken der Tierärzte. Weil Tierärzte die Arzneimittel, die sie verordnen, auch abgeben dürfen, gestalten sie ihr Arzneimittellager nach ihren eigenen Vorstellungen und Erfahrungen. Lesen Sie dazu einen Beitrag in der aktuellen DAZ Nr. 33.

Tierärzte besitzen das Dispensierrecht, und die Einnahmen aus dem Arzneimittelhandel sind ein fester Posten in ihrem Betrieb. Im Jahr 2016 machten die 9627 Tierarztpraxen in Deutschland einen Umsatz von 2,9 Milliarden Euro, während insgesamt 788 Millionen Tierarzneimittel umgesetzt wurden. Berücksichtigt man, dass Tierarzneimittel auch in „normalen“ Apotheken abgegeben werden, dürften Tierarzneimittel etwa ein Viertel vom durchschnittlichen Umsatz der Tierarztpraxen ausmachen. Die Abgabepreise richten sich nach der AMPreisV, allerdings sind die in den Apotheken geltenden Festzuschläge für den Tierarzt nur Höchstzuschläge; er darf also niedrigere Preise als Wettbewerbsmittel einsetzen.

DAZ-Redakteur Dr. Wolfgang Caesar

Die Kehrseite des Dispensierrechts ist die Verpflichtung des Tierarztes, Arzneimittel nur für solche Tiere abzugeben, die er selbst behandelt hat. Da die Arzneimittelabgabe untrennbar mit der Diagnose und Therapie verbunden ist, besteht für Tierärzte kein allgemeiner Versorgungsauftrag wie für die öffentlichen Apotheken. Sie bestimmen selbst, welche Produkte sie ins Lager nehmen, und in der Regel ist die Produktpalette sehr überschaubar. Dies liegt auch daran, dass Tierärzte selbstverständlich das Recht haben, Rezepte für Arzneimittel auszuschreiben, die der Kunde in der öffentlichen Apotheke einlösen muss. Die „Therapiefreiheit“ der Tierärzte ist allerdings im Vergleich zu den Ärzten stark eingeschränkt. So dürfen sie Rezepturen nur dann verordnen, wenn für die fraglichen Indikationen keine Fertigarzneimittel auf dem Markt sind. 

  Vitamin-Sprays – wo liegen die Vorteile?

Vitamin D, Vitamin B12 und eine Multi-Vitamin-Kombination speziell für Schwangere sind als Sprays für die bukkale Applikation erhältlich. Diese Sprays sollen sich gegenüber den üblichen Weichgelatine-Kapseln durch eine mehrfach höhere Bioverfügbarkeit auszeichnen. Doch Vitamine sind keine Notfallmedikamente (wie z.B. Glyceroltrinitrat), sodass dieses Argument nicht ins Gewicht fällt. Generell ist die breite Supplementation von Vitaminen eher ein psychologisches als ein pharmakologisches Problem. Als Wiedergutmachung für eine ungesunde Ernährung taugt sie nicht. Vitaminpräparate sollten stets gezielt eingesetzt werden; dabei ist die Art der Applikation ziemlich irrelevant. 


Dr. Wolfgang Caesar (cae), Biologe
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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