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Bedeutung der Preisbindung nachgewiesen
Gutachten schließt Beweislücke
Die Rx-Preisbindung sichert das Apothekensystem. Dem EuGH fehlte der Nachweis für diese Erkenntnis. Doch ein Gutachten liefert nun mit einem ökonomischen Modell die Beweisführung. Dr. Thomas Müller-Bohn, Apotheker und Dipl.-Kaufmann, hat sich das Gutachten genauer angesehen.
Die Preisbindung für verschreibungspflichtige (Rx-)Arzneimittel gilt in der Berufspolitik schon immer als ein Grundpfeiler des Apothekensystems. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bemängelte in seinem Urteil vom 19. Oktober 2016, es gebe keinen Nachweis, weshalb die Preisbindung zur Sicherung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung erforderlich sei. Diese Lücke in der Beweisführung haben der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Uwe May, die Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer und Rechtsanwalt Dr. Uwe Dettling nun mit einem Gutachten geschlossen, das sie im Auftrag des Deutschen Apotheker Verlages und der Apothekergenossenschaft Noweda erstellt haben.
Arzneimittelversorgung als Universaldienst
Die Gutachter beschreiben die Arzneimittelversorgung als Universaldienst, auf den jeder Einwohner an jedem Ort, in einer bestimmten Qualität, ohne unnötige zeitliche Verzögerung und zu erschwinglichen Preisen Anspruch hat. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Rezeptsammelstellen soll der Weg zu einer Apotheke und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb einer Stunde zurückzulegen sein. Zur wirtschaftlichen Sicherung dieses Systems dienen die festen Preise für Rx-Arzneimittel. Dies vermeidet Verdrängungswettbewerb, sorgt für die Gleichbehandlung der Patienten, stellt die flächendeckende Versorgung sicher, schafft Transparenz und ermöglicht eine Mischkalkulation für den Ausgleich zwischen rentablen und weniger rentablen Teilbereichen.
Doch dieses System wird durch das EuGH-Urteil ausgehöhlt, weil die Preisbindung nun nur noch im Inland gilt. Die Politik steht damit vor folgenden Optionen:
- Untätigkeit und daraus folgende Inländerdiskriminierung,
- Aufhebung der Preisbindung und des Sachleistungsprinzips,
- „sanfter Preiswettbewerb“ mit beschränkten Boni oder
- Rx-Versandverbot.
2 Kommentare
Zu spät
von Anita Peter am 24.08.2017 um 6:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Doch nicht zu spät?
von Christian Rotta am 24.08.2017 um 16:14 Uhr
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