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Baden-Württemberg
AOK: Höchstpreise für den Apothekenschutz
Die AOK Baden-Württemberg lässt bei ihrer Forderung nach mehr Preiswettbewerb im Apothekenmarkt nicht locker. Eine Umfrage zu Apothekenkooperationen nutzt die Kasse, um mitzuteilen, dass Höchstpreise auch den Apothekern helfen könnten – um sich im Wettbewerb mit den Versandhändlern zu behaupten.
Die AOK-Baden-Württemberg hat ihre Kritik an der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel erneuert. In einer Pressemitteilung teilte die Kasse mit, dass es aus ihrer Sicht beim Wettbewerb im Apothekenmarkt „Nachholbedarf“ gebe. Wörtlich heißt es dort: „Insbesondere im Bereich verschreibungspflichtiger Medikamente gilt es, im Interesse der Versicherten verkrustete Strukturen aufzubrechen. Regionale Verträge zwischen Apotheken und Krankenkassen in Verbindung mit einer Höchstpreisregelung statt der bestehenden starren Preisbindung wären das richtige Mittel, den Wettbewerb positiv zu beflügeln.“
Bei gleicher Qualität ließe sich so die Wirtschaftlichkeit für die Solidargemeinschaft verbessern, meint die AOK. Für die Apotheker würde ein solches Höchstpreismodell aus Sicht der Kasse sogar Vorteile mit sich bringen. Denn: „Dies würde den ansässigen Apotheken übrigens auch zusätzliche Spielräume schaffen, sich weiterhin im Wettbewerb gegen Versandhändler zu behaupten.“ Hintergrund der Pressemitteilung war eine Umfrage des Finanz-Magazins „Focus Money“. Das Magazin hatte Apothekenkunden zu deren Zufriedenheit mit Apotheken-Kooperationen befragen lassen.
AOK-Lager will Apothekenmarkt deregulieren
Die AOK Baden-Württemberg hatte Mitte Juli ihren Forderungskatalog zur Bundestagswahl vorgestellt. Schon in diesem Papier hatte die Kasse grundlegende Änderungen im Apothekenmarkt gefordert. Kassenchef Dr. Christopher Hermann stellt beispielsweise das gesamte Kollektivvertragssystem infrage und beschwert sich über den Kontrahierungszwang. Mit Blick auf das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung schreibt die AOK in ihren Wahlforderungen: „Auch im Apothekenmarkt muss es darum gehen, nach dem Urteil des EuGH zum Versandhandel mehr regionale Verträge möglich zu machen. Damit hier der Wettbewerb endlich Einzug erhält und verkrustete Strukturen aufgebrochen werden, sollte die starre Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aufgehoben und durch eine rabattfähige und für Selektivverträge geöffnete Höchstpreisregelung ersetzt werden. Die Wirtschaftlichkeit für die Solidargemeinschaft ließe sich dadurch weiter erhöhen – ohne Qualitätsverlust.“
Schon in seinem Vorwort spricht sich Hermann ausdrücklich gegen das von der Union und den Apothekern geforderte Rx-Versandverbot aus: „Schlankere Entscheidungsstrukturen würden helfen, die Digitalisierung in der Versorgung voranzubringen. Anstatt sie, etwa durch Fernbehandlungs- oder Versandhandelsverbote, zu bremsen, sollten digitale Möglichkeiten intensiver genutzt werden.“
AOK-Bundesverband will Fremdbesitzverbot aufheben
Überraschenderweise verzichtet die AOK Baden-Württemberg im Bundestags-Wahlkampf aber auf den Wunsch nach einer Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes. Genau diese Forderung hatte nämlich die politische Spitzenvertretung der AOKen in Berlin, der AOK-Bundesverband nur wenige Tage zuvor bei einer Pressekonferenz geltend gemacht. Verbandschef Martin Litsch beschwerte sich darüber, dass beide Verbote veraltet seien und aufgehoben werden müssten. Ein entsprechender Passus steht auch im Positionspapier des AOK-Bundesverbandes zur Bundestagswahl.
3 Kommentare
hartnäckig
von Karl Friedrich Müller am 31.08.2017 um 14:32 Uhr
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AW: hartnäckig
von Heiko Barz am 01.09.2017 um 12:18 Uhr
Wettbewerb?
von Anita Peter am 31.08.2017 um 13:47 Uhr
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