Anzeige
Anzeige
Pilotstudie im Saarland
Schlanker Beipackzettel will sich beweisen
Im Saarland soll eine Pilotstudie untersuchen, ob und wie eine zweite Packungsbeilage der Patientencompliance nutzen kann. Kompakt auf einer Seite sollen die wichtigsten
Informationen zum Arzneimittel abgebildet sein. Erste Vorstudien, die am Lehrstuhl für Klinische
Pharmazie an der Uni des Saarlandes initiiert wurden, legen nahe, dass sich
eine solche Studie lohnt. Das glaubt man auch bei der saarländischen Apothekerkammer. Doch noch ist die Finanzierung des Projekts ungewiss.
Berlin – 07.09.2017, 05:00 Uhr

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Nächster Artikel
Wichtige Mitteilungen
Bundesländer wollen zwei Packungsbeilagen pro Arzneimittel
Bei Packungsbeilagen ist für viele Patienten bereits die winzige Schrift ein Problem. Zumeist geht diese einher mit einer
schwer zu durchdringenden Informationsflut. Selbst, wenn diese Informationen
lesbar sind, sind sie oft nicht verständlich. Seit Jahren sind Änderungen im Gespräch. Prüfen will man nun, ob eine zweite
kurze Beilage hilfreich sein kann. Im Saarland laufen bereits Vorbereitungen
für ein Pilotprojekt, an dem auch Apotheker beteiligt sein werden.
Weniger wäre mehr
Was würde der Patient ohne Packungsbeilage mit einem Arzneimittel anfangen? Diese Frage ist durchaus ernst gemeint. Welche Informationen braucht er tatsächlich, um ein Arzneimittel „bestimmungsgemäß“ anzuwenden? Die zentralen Vorgaben hierzu macht das Arzneimittelgesetz in Form der sogenannten „Pflichtangaben“. Hinzu kommen Erläuterungen, damit er diese überhaupt versteht und eine ganze Reihe von Standardformulierungen. Viele, vor allem ältere Menschen finden sich in dem Wust an Informationen und „Belehrungen“ schlecht zurecht und fühlen sich eher verwirrt als aufgeklärt. Bislang haben alle Versuche, diesem Missstand abzuhelfen, nicht so viel gebracht, finden die Anwender. Diese kritische Bestandsaufnahme orientiert sich an der Frage: Wäre nicht weniger Information besser? | Von Helga Blasius
Anzeige
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung