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DAZ-Tipp aus der Redaktion
Wer darf was wo wann abgeben?
Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen deutsche Apotheker nur unter sehr strengen Bedingungen ausnahmsweise ohne vorliegendes Rezept abgeben. Andere Länder sind da deutlich weniger rigide, mancherorts darf der Apotheker sogar selbst verordnen. Ein Beitrag in der aktuellen Ausgabe der DAZ zeigt exemplarisch solche „Grenzbereiche der Rezeptpflicht“.
Nur wenn der verschreibende Arzt den Apotheker über die Verordnung unterrichtet hat (z.B. telefonisch), der Apotheker sich der Identität des Verordners versichert hat (etwa weil er ihn persönlich kennt) und die Abgabe des Arzneimittels keinen Aufschub duldet, darf in Deutschland ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne vorliegendes Rezept abgegeben werden. Es muss aber „unverzüglich“ nachgereicht werden, schreibt die Arzneimittelverschreibungsverordnung vor. In Österreich dagegen gibt es den sogenannten „Notfall-Paragrafen“, der dem Apotheker erlaubt, „in besonderen Notfällen Arzneimittel auch ohne Vorliegen eines Rezeptes abzugeben; jedoch nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung“ (§ 6 Abs. 4 Rezeptpflichtgesetz). Dabei ist es dem Apotheker als akademischem Heilberuf überlassen, den besonderen Notfall zu definieren.
In Großbritannien dagegen können Apotheker eine Zusatzausbildung absolvieren und anschließend als „unabhängige Verordner“ (independent subscriber) bestimmte Arzneimittel für bestimmte Krankheiten verschreiben.
Genauso uneinheitlich wie die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept ist in Europa auch die Rezeptpflicht selbst geregelt. Bei allen nicht zentral zugelassenen Arzneimitteln entscheiden die Mitgliedstaaten, ob ein Wirkstoff für die Selbstmedikation zugelassen wird oder nicht. Und während die Abgabe ohne vorliegende Verschreibung bei uns sehr rigide gehandhabt wird, sind dafür auffallend viele Arzneimittel ohne Rezept in der Apotheke erhältlich.
Der Artikel „Grenzbereiche der Rezeptpflicht“ in der aktuellen Ausgabe der DAZ zeigt exemplarisch, welche Regelungen für die Verschreibungspflicht in verschiedenen europäischen Ländern gelten – und welche Ausnahmen es gibt.
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