Deutscher Apothekertag 2017

Einstimmig für das Rx-Versandhandelsverbot

Düsseldorf - 14.09.2017, 11:15 Uhr

Alle Apotheker sind dafür: Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. (Foto: Schelbert)

Alle Apotheker sind dafür: Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. (Foto: Schelbert)


Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – das fordern ABDA und die Landesapothekerkammer Hessen in einem Leitantrag beim Apothekertag. Rx-Preisnachlässe bedrohen nicht nur die bundesweiten niedergelassenen Apotheken – die Solidargemeinschaft und somit jeder Steuerzahler schultert die Rabatte.

Der zweite Tag des Deutscher Apothekertags 2017 startet direkt mit einem Thema, das vielen Apothekern auf der Seele brennt: dem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Antragsteller ist der Geschäftsführende ABDA-Vorstand – er fordert einen einheitlichen Abgabepreis für Rx-Arzneimittel und die Rückführung des Versands auf das „unionsrechtlich geforderte Mindestmaß“. Diese Forderung teilt die Landesapothekerkammer Hessen: Auch sie möchte den „Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der  Bundesrepublik Deutschland und damit auch in die Bundesrepublik Deutschland“ untersagt wissen. 

Warum soll der RX-Versandhandel verboten werden?

Die ABDA und die LAK Hessen erklären die Beweggründe für ihre DAT-Anträge: Rabatte, die Versender gewährten, stünden im Gesundheitswesen eigentlich den Krankenkassen zu und nicht einzelnen Patienten. Der Verlust dieser Preisnachlässe gehe somit letztendlich zulasten der Solidargemeinschaft. „Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Erheben der Stimmkarte“, fordert Kiefer. Selten sind sich wohl die bundesweiten Apotheker „so komplett einig“, der Antrag wird einstimmig angenommen; kein Apotheker enthält sich, keiner spricht sich dagegen aus.

Apotheker sind sich einig: Rx-Versandverbot

Das Ergebnis und die Einigkeit der bundesweiten Apotheker überraschen nicht. Denn unabhängig von den Lasten, die die Solidargemeinschaft schultern muss, treffen Preisnachlässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch ausländische Versender natürlich in erster Linie die bundesweiten Apotheken – „ein zunehmender Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bedroht die Mischkalkulation der Apotheken in der Bundesrepublik“, sagt die ABDA zum Rx-Versandhandelsverbot. Auch das treffe am Ende der Versorgungskette jedoch auch wieder den einzelnen Patienten, da die niedergelassenen Apotheken dann eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung nicht mehr gewährleisten könnten.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Was genau hat der EuGH entschieden?

Fragen und Antworten zum EuGH-Urteil 

Die Reaktionen auf das EuGH-Urteil zur grenzüberschreitenden Preisbindung

„Böse Überraschung“

Flächendeckende Arzneimittelversorgung

Antrag der AfD: Botendienst statt Rx-Versandhandel

Rx-Versandverbot im Bundestag

Bühler und Spahn kommen nicht zusammen

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.