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Klares Votum des Apothekertags
Mehr Stationsapotheker bundesweit!
Das Votum war eindeutig: Der Deutsche Apothekertag spricht sich dafür aus, in allen deutschen Krankenhäusern ausreichend Apotheker auf Station einzuführen. Ziel soll es sein, die Aufgaben der klinischen Pharmazie erfüllen zu können.
Ausgangspunkt für den Antrag der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg auf dem Deutschen Apothekertag war die Initiative der niedersächsischen Landesregierung, die mit einer Novellierung des niedersächsischen Krankenhausgesetzes den Stationsapotheker verpflichtend einführen will. Die Rede ist dabei von einer Apothekerstelle pro dreihundert Betten, bisweilen wird sogar diskutiert, ob eine Apothekerstelle auf einhundert Betten vorgeschrieben werden soll. Hintergrund für den Vorstoß Niedersachsens waren Pflegemorde in einem niedersächsischen Krankenhaus.
In der Diskussion zu diesem Antrag sprach sich unter anderem auch der bayerische Delegierte Dr. Dörje deutlich für diesen Antrag aus: „Es ist ein wichtiger Antrag, von erheblicher Bedeutung, Danke an die niedersächsische Kammerpräsidentin Frau Linz für ihren Einsatz zu diesem Thema. Auf Station braucht es den Apotheker.“ Ein anderer Delegierter, der den Antrag ebenfalls für unterstützenswert hält, riet dazu, diesen Antrag zu koppeln mit der Forderung nach mehr Ausbildungsplätzen für Apotheker. Denn es habe im Zusammenhang mit der Forderung nach Stationsapothekern in Krankenhäusern immer wieder Bedenken gegeben, wir könnten die benötigte Zahl an Apothekerinnen und Apotheker nicht bereitstellen.
1500 Pharmazeuten bräuchte man
Der Delegierte Kozcian aus Bayern meinte allerdings, wenn es erstmal eine Verpflichtung für Krankenhäuser gebe, Stationsapotheker einzustellen, dann sei der Gesetzgeber eh unter Zugzwang, Ausbildungskapazitäten zu schaffen. Wie ein anderer Delegierter vorrechnete, bräuchte man etwa 1500 Pharmazeuten für die Stellen in den Krankenhäusern, „das können wir stemmen“.
Und auch Linz pflichtete ihm bei: „Das erhöht den Druck auf die Regierung, mehr Studienplätze schaffen zu müssen.“ Außerdem verstärke die Forderung nach Stationsapothekern die Wertschätzung für unseren Beruf, meinte Linz, auch bei jungen Leuten, beim pharmazeutischen Nachwuchs. „Wir haben das Problem erkannt“, so Linz, „jetzt müssen wir politisch die Rahmenbedingungen durchsetzen.“
Mit großer Mehrheit angnommen
Linz hatte bereits vor einigen Wochen die Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes ausdrücklich als richtigen Schritt begrüßt: „Wir halten den Weg der Landesregierung, Stationsapotheker in allen 180 niedersächsischen Kliniken einzuführen, für konsequent und richtig. Gerade hier können Apotheker und Ärzte als interdisziplinäres Behandlungsteam patientenindividuelle Therapiealternativen entwickeln und damit die Patientensicherheit erhöhen“.
Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. Hier der Wortlaut des Antrags: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber auf, die niedersächsische Initiative (Einführung von Stationsapothekern für die Erhöhung der Qualität der Arzneimitteltherapie sowie der Patientensicherheit) durch eine bundesgesetzliche Verankerung auszuweiten. Es müssen überall in Deutschland Voraussetzungen geschaffen werden, welche es Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken ermöglichen, ausreichend Apotheker vorhalten zu können, um Aufgaben der klinischen Pharmazie, insbesondere als präsente Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker, erfüllen zu können.“
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