Open-House-Ausschreibungen

So funktionieren die neuen Zyto-Rabattverträge

Berlin - 18.09.2017, 14:15 Uhr

Zyto-Apotheken müssen künftig neue Rabattverträge beachten. (Foto: benicoma / Fotolia)

Zyto-Apotheken müssen künftig neue Rabattverträge beachten. (Foto: benicoma / Fotolia)


Die Zyto-Verträge der Krankenkassen mit Apotheken sind seit Ende August Geschichte. Die Kassen müssen nun bei parenteralen Zyto-Zubereitungen auf andere Weise sparen: Zum einen durch eine neu justierte Hilfstaxe, zum anderen durch Rabattverträge mit den Herstellern der verwendeten Arzneimittel. Während die Hilfstaxe vor der Schiedsstelle gelandet ist, läuft die erste Open-House-Ausschreibung bereits – weitere sollen in Kürze folgen.

Lange wurde um die Zyto-Verträge der Krankenkassen mit Apotheken gerungen. Vertreter der Apotheken, Ärzte, Kliniken auch der Patientenvertreter haben beharrlich für ihre Abschaffung gekämpft und konnten – zum Leidwesen der Kassen – die Politik zum Handeln bewegen. Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) setzte die Große Koalition einen Schlussstrich unter die an Apotheken adressierten Ausschreibungen. Nachdem das Gesetz am 13. Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist, folgte eine unruhige Übergangzeit. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium deutlich erklärte, dass die Exklusivität der Apothekenverträge sofort gefallen ist, beharrten die Kassen darauf, dass dies erst zum Ende der Übergangsfrist am 31. August 2017 der Fall sei. Ob und welche Retaxationen aus dieser Zeit noch folgen werden, ist derzeit ungewiss.

Klar ist aber: Seit Anfang September besteht kein Zweifel mehr, dass die Verträge zwischen Kassen und Apotheken Geschichte sind. Nun müssen die Kassen auf die vom Gesetzgeber vorgesehenen alternativen Sparmöglichkeiten zurückkommen. Zum einen sollte der GKV-Spitzenverband – ebenfalls bis Ende August – mit dem Deutschen Apothekerverband die Preise für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie neu vereinbaren (§ 129 Abs. 5c SGB V). Bekanntlich ist dies nicht gelungen, die Vertragspartner haben die Schiedsstelle angerufen und zugleich bekräftigt, dass sie weiterhin miteinander im Gespräch seien.

Gemeinsames Vorgehen der Kassen

Ferner sollen die Kassen Reserven heben, indem sie mit den Herstellern der von den Apotheken für die Zyto-Zubereitungen verwendeten, onkologischen Arzneimittel Rabattverträge abschließen. Schon im vergangenen Mai war zu hören, dass die Kassen miteinander im Gespräch sind, ob und wie ein einheitliches bundesweites Ausschreibungsverfahren mit regionaler Komponente organisiert werden könnte. Open-House-Verträge mit mehreren Herstellern waren das Ziel.

Ein paar Monate später zeigt sich, dass die Idee einer bundesweiten Ausschreibung sich nicht durchsetzen konnte. Doch Bewegung gab es sehr wohl: Ende August startete die AOK Rheinland/Hamburg federführend für zahlreiche Kassen – darunter auch alle Ersatzkassen – die erste Ausschreibung nach den neuen Vorgaben: Für 55 Wirkstoffe sucht sie derzeit Vertragspartner; sowohl für generische Wirkstoffe als auch für Originalarzneimittel. Die Open-House-Ausschreibung ist regional begrenzt auf die KV-Regionen Nordrhein, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Kassen geben für jeden der Wirkstoffe einen festen Preis vor. Jeder Hersteller, der bereit ist, diesen zu akzeptieren, kann Vertragspartner werden. Er muss allerdings auch noch Nachweise vorlegen, dass er geeignet ist – also etwa seine Lieferfähigkeit belegen. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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