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Von Kassenärzten und Marburger Bund
Konzept für Notfallversorgung liegt vor
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) haben ein Reformkonzept für eine integrierte Notfallversorgung durch die rund 150 000 Praxisinhaber und die knapp 2000 Krankenhäuser vorgelegt. So soll das ineffiziente Nebeneinander von ambulanter und stationärer Notfallversorgung verbessert werden.
Überfüllte Notfallambulanzen, überlastete Ärzte, genervte
Patienten: Die Zusammenarbeit bei der Notfallversorgung zwischen Kassenärzten
und Kliniken klappt nicht. Jetzt gibt es einen neuen Anlauf zur Reform. KBV-Chef
Andreas Gassen sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Bereitschaftsnummer der
niedergelassenen Ärzte 116117 und die bisherige Notrufnummer des
Rettungsdienstes 112 müssten stärker vernetzt werden. Patienten sollen bei
dieser gemeinsamen medizinischen Anlaufstelle rund um die Uhr anrufen können
und eine qualifizierte Ersteinschätzung bekommen, damit sie „ohne Umwege in die
für sie passende Versorgungsebene kommen“, erläuterte der Vorsitzende des MB,
Rudolf Henke. Die Ersteinschätzung solle möglichst IT-gestützt und bundesweit einheitlich erfolgen, sagte Henke. „Wir stellen uns vor, dass wir eine einheitliche, standardisierte Ersteinschätzung der Patienten erreichen, die an allen Anlaufstellen der Notversorgung gleich ist.“ Das könne man mit medizinisch geschultem Personal machen. Im Zweifel könne ein Arzt hinzugezogen werden.
Bereitschaftsnummer der Kassenärzte soll bekannter werden
KBV-Chef Gassen forderte, dass die Bereitschaftsnummer der Kassenärzte bekannter werden müsse. Nach einer KBV-Studie läuft fast die Hälfte der Befragten zu sprechstundenfreien Zeiten automatisch in die Krankenhausambulanzen – auch, weil etwa 70 Prozent die bundesweite Rufnummer 116117 nicht kennen. KBV und MB war wichtig, das Konzept noch vor der Bundestagswahl am 24. September vorzulegen. Denn die Politik scheine bisher nicht willens, das Problem etwa über Malusregelungen einzudämmen, sagte Gassen. Das Konzept weise große Übereinstimmung auf mit den Vorstellungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR).
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