Nach erheblicher Kritik

BMG will Medizinischen Dienst stärken

Berlin - 26.09.2017, 17:20 Uhr

Laut Bundesrechnungshof war der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in den letzten Jahren unterfinanziert. (Foto: Ingo Bartussek / Fotolia)

Laut Bundesrechnungshof war der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in den letzten Jahren unterfinanziert. (Foto: Ingo Bartussek / Fotolia)


Wie der Bundesrechnungshof (BRH) in den letzten fünf Jahren vielfach festgestellt hat, ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung deutlich unterfinanziert. Auch würden Gutachten extern vergeben, was die Unabhängigkeit in Gefahr bringen könnte. Nach Anfrage der Linken-Fraktion bekräftigt das Bundesgesundheitsministerium, sich für eine Stärkung des Medizinischen Dienstes einzusetzen.

Die von der Linken-Fraktion im Deutschen Bundestag in einer Kleinen Anfrage aufgeführten Verweise sind drastisch: Schon 2012 habe der Bundesrechnungshof bei einer Prüfung aller 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) festgestellt, dass deren „Mehrzahl“ über „keine ausreichenden personellen Kapazitäten“ verfügte. Die in den Verwaltungsräten vertretenen Krankenkassen würden die zu entrichtenden Umlagen aus kassenindividuellem Interesse möglichst niedrig halten, heißt es in der Anfrage. Außerdem würden vermehrt externe Gutachter eingesetzt, doch sehe der Bundesrechnungshof „die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes gefährdet“, wenn die Gutachter neben ihrer Tätigkeit für den MDK zugleich bei Leistungserbringern wie Kliniken oder Pflegeeinrichtungen tätig sind.

Ferner hätten die unter Länderaufsicht stehenden MDK teils Kredite aufgenommen, obwohl dies verboten ist, erklärt die Linken-Fraktion. Auch in den Folgejahren habe der Bundesrechnungshof die Situation gegenüber den MDK sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beanstandet. Das BMG habe zwar teils eingegriffen, doch der Bundesrechnungshof sprach von einer „nicht erkennbaren Verbesserung“ – und unterrichtete den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, da die MDK „in einem nicht ihrer Bedeutung für das Gesundheitswesen in Deutschland entsprechendem Maße verwaltet und finanziert wurden“.

BMG findet Kritik nachvollziehbar

Aus Sicht der Bundesregierung sei die Kritik des Bundesrechnungshofes „nachvollziehbar und wird grundsätzlich geteilt“, erklärt das BMG in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Das Ministerium prüfe, wie die Selbstverwaltung der MDK und die Aufsichtsbehörden dabei unterstützt werden können, die Aufstellung der Haushalte der MDK stärker „an dem für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Bedarf auszurichten“. Das Haus von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erwäge die Schaffung gesetzlich verbindlicher Vorgaben zur Ermittlung des Personalbedarfes, heißt es.

„Trotz der grundsätzlich berechtigten Kritik des BRH bleibt festzuhalten, der MDK ist arbeitsfähig“, schreibt die Bundesregierung. So seien bei den Pflegebegutachtungen in den letzten Jahren die gesetzlich vorgegebenen Fristen „praktisch immer“ eingehalten worden. Auch sei die Zahl der Mitarbeiter des MDK seit 2014 um 562 auf 8968 gewachsen.

Laut Linken-Politiker ist das BMG nicht arbeitsfähig

Das BMG habe 2014 die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger eingeschaltet und die für den MDK zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder gebeten, „darauf hinzuwirken, dass dem MDK das für ihre Aufgabenerfüllung notwendige Personal bereitgestellt und die Mehrarbeit der MDK-Gutachter begrenzt wird“, betont die Bundesregierung. Nach Angaben der Länder konnten die Probleme bei der Personalausstattung gelöst werden. „Die Einbeziehung externer Gutachter wäre punktuell auch dadurch bedingt, dass es Schwierigkeiten gebe, offene Stellen zu besetzen“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Im Rahmen der kommenden Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger soll das Thema erneut auf die Tagesordnung kommen, erklärt das BMG. 

Linken-Gesundheitspolitiker Harald Weinberg zeigt sich auf Nachfrage nicht zufrieden. „Die Rückzahlungen der Krankenhäuser durch die MDK-Prüfungen sind doppelt so hoch wie die gesamten Kosten des MDK“, erklärt er. Seiner Ansicht nach führt der Wettbewerb, in den die Kassen über die Zusatzbeiträge „gehetzt“ wurden, zu „völlig irrationalem und desorientiertem Verhalten“. Wenn die Erwartungen nur weit genug nach unten geschraubt werden, würde fast alles zur Erfolgsmeldung, erklärt Weinberg. „Der MDK möge ja arbeitsfähig sein, für das BMG gilt das aber nicht. Denn es brauchte zwei Jahre und der Zuleitung eines erneuten Berichts des BRH an den Bundestag, um das BMG zum Handeln zu bringen.“


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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