Niedersachsen

AOK retaxiert falsch angekreuztes Gebührenstatusfeld

Stuttgart - 02.10.2017, 11:15 Uhr

Retaxationen sorgen immer wieder für Zwist zwischen Krankenkassen und Apotheken. (Foto: Sket / DAZ.online)

Retaxationen sorgen immer wieder für Zwist zwischen Krankenkassen und Apotheken. (Foto: Sket / DAZ.online)


Retaxationen sorgen immer wieder für Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Apotheken. Jüngstes Beispiel: Die AOK Niedersachsen retaxierte kürzlich eine Apotheke wegen des falsch angekreuzten Gebührenstatusfelds auf dem Rezept – inzwischen wohl das einzige Rezeptfeld, das Apotheker gar nicht prüfen müssen.

Der kürzlich erst erneuerte Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gilt eigentlich für Krankenkassen und Apotheken gleichermaßen. Aber sehen das auch die Krankenkassen so? Eine Retaxation der AOK Niedersachsen, die dem Deutschen Apotheken Portal vorliegt, lässt zumindest auf den ersten Blick Zweifel daran, ob die Kassen ihre neuen Vertragspflichten wirklich ernst nehmen. Konkret geht es um den Zuzahlungsstatus, den Apotheker ja eigentlich gar nicht prüfen müssen.

Seit wann müssen Apotheker den Gebührenstatus prüfen?

Dass die Apotheken den Gebührenstatus nicht prüfen müssen, sieht die AOK Niedersachsen offenbar nicht so. Zumindest beanstandete sie genau dies in einem konkreten Fall und beanstandete ein Rezept über Verbandstoffe, bei dem der Druck schlichtweg verrutscht war: Der Patient war somit fälschlicherweise als „zuzahlungsfrei“ gekennzeichnet, die Apotheke verzichtete auf die eigentlich anfallenden zehn Euro Zuzahlung. Nun weigert sich die Krankenkasse, der Apotheke den Zuzahlungsbetrag zu erstatten.

Quelle: DAP

Wer pharmazeutisch in einer öffentlichen Apotheke tätig ist, weiß: Apotheker und PTA prüfen einiges, bevor ein Arzneimittel, Medizinprodukt oder Hilfsmittel den Patienten erreicht und die belieferte Verordnung mit den Krankenkassen abgerechnet wird. Über das Verordnungsdatum, die ärztliche Unterschrift, die „7“ bei Hilfsmitteln – und natürlich die Diagnose, eventuell auch die Patientenunterschrift zum Erhalt des Hilfsmittels, nicht zu vergessen sind die Rabattverträge, Stückzahlverordnungen und Packungsgrößen, Import und Original, Preisanker, Genehmigung?, und so weiter.

Das sind nur die absoluten „Basics“ des kritischen Apothekerblicks über ein Rezept. Da ist es angenehm, dass es zumindest ein Feld auf der Verordnung gibt, die den Apotheker entlastet: „Ist der Patient befreit von der Zuzahlung oder nicht?“ Die Kreuze in diesem Statusfeld „Gebühr frei“ oder „Geb.-pfl.“ befinden sich selten exakt an der Stelle, wo das Rezeptformular sie eigentlich vorsieht. Für Apotheker in öffentlichen Apotheken ist es somit ein durchaus vertrautes Szenario, dass die Kreuzchen häufig abenteuerlich nach oben, unten, rechts, links oder quer verrutscht sind – oder hin und wieder auch einfach komplett fehlen. 



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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8 Kommentare

Do hie gschlampert ...

von Bernd Jas am 04.10.2017 um 9:23 Uhr

Do hie gschlampert ...

... is des Kraizerl.
Wer hat´s gesetzt? Nicht die Schweizer!
Bei denen wäre es präzise, gerade und akkurat im richtigen Feld vermerkt worden.
Zu Zeiten von mehr und mehr eingesetzten Scannern (auch im HV) treten auch mehr und mehr deren Interpretationsfehler auf, die durch das menschlichen Auge ("Ein erfahrener Apotheker/Apothekerin erkennt sofort") wohl nicht missgedeutet würden. Da hat Herr Huesmann schon recht!!
Wenn wir das Feld bei der Prüfung ignorieren würden, entständen täglich mehrere Male 10.- €
Schaden. Selbst Schuld.
Warum wir uns Kassen allerdings als Inkassodeppen spendieren, ist eine andere Frage. Die Kreuzchensetzer sind diese nette Aufgabe jedenfalls wieder los geworden.

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AW: Do hie gschlampert

von Christian Becker am 04.10.2017 um 11:41 Uhr

Rezeptscanner mögen hin und wieder phantasieren, das Kreuzchen hätten die aber eindeutig als "gebührenpflichtig" erkannt.

AOK retaxiert

von BK am 03.10.2017 um 8:38 Uhr

Man sollte das Ganze nicht überbewerten und als simple Stimmungsmache gegen die Krankenkassen verwenden. Dies ist keinen Artikel in DAZ online wert. Da gibt es doch wirklich Wichtigeres! Der verrutschte Druck ist eindeutig als solcher zu erkennen. Solche Fälle der Relaxation gibt es nach meiner Erfahrung schon immer. Das ist doch nichts Neues. Der Fehler liegt hier meines Erachtens eindeutig bei der Apotheke.

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AW: AOK retaxiert

von Christian Becker am 04.10.2017 um 10:10 Uhr

Sehe ich auch so. Ich schimpfe auch immer gerne über die Krankenkassen, aber in diesem Fall ist das ausnahmsweise mal nicht gerechtfertigt.
Es ist ärgerlich, dass trotz des genormten Aussehens der Kassenrezepte Drucker immer noch nicht in der Lage zu sein scheinen, diese auch ordentlich zu bedrucken.

AOK retaxiert falsch angekreuztes Gebührenstatusfeld

von Dr. Gregor Huesmann am 02.10.2017 um 17:59 Uhr

Nichts für ungut, aber ein solcher Fall kommt doch nahezu täglich vor. Ein erfahrener Apotheker/Apothekerin erkennt sofort, dass der Druck verrutscht ist und kassiert die Zuzahlung. Hier erfolgt die Retaxation zu recht!

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AW: AOK retaxiert falsch angekreuztes Gebü

von Andreas Grünebaum am 02.10.2017 um 18:38 Uhr

Mag ja sein, dass man das eigentlich leicht sehen kann, wenn die Rezeptzeilen beim Druck verrutscht sind. Was aber, wenn man nun der Kasse vorwürfe, man sei formal im Recht, und diese im Umkehrschluss in Zukunft alle offensichtlich und er Zeile verrutschten "aut-idem" Kreuze retaxieren würde?

P.S. allerdings kann ich im oben abgebildeten Image eben nicht erkennen, dass eine Zeile verrutscht ist. Wie wäre es denn damit, dass in solchen Fällen die Kassen ihre Patienten in Regress nehmen würden? Geht natürlich gar nicht, also stattdessen den Arzt, welcher fahrlässig ein falsch ausgestelltes Rezept eigenhändig unterschreibt?

AW: AOK retaxiert falsch angekreuztes Gebührenstatusfeld

von Jan Oesterwalbesloh am 04.10.2017 um 8:25 Uhr

So sehr ich die Retax-Politik der Kassen auch verachte, in diesem Fall ist so dermaßen eindeutig zu erkennen, dass das Kreuz für die Zuzahlungsbefreiung nicht auf einer Linie mit der Bezeichnung des Kostenträgers liegt.

aok

von frank ebert am 02.10.2017 um 12:03 Uhr

Welche Zusammenarbeit ?

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