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Niedersachsen
AOK retaxiert falsch angekreuztes Gebührenstatusfeld
Retaxationen sorgen immer wieder für Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Apotheken. Jüngstes Beispiel: Die AOK Niedersachsen retaxierte kürzlich eine Apotheke wegen des falsch angekreuzten Gebührenstatusfelds auf dem Rezept – inzwischen wohl das einzige Rezeptfeld, das Apotheker gar nicht prüfen müssen.
Der kürzlich erst erneuerte Rahmenvertrag über die
Arzneimittelversorgung gilt eigentlich für
Krankenkassen und Apotheken gleichermaßen. Aber sehen das auch die Krankenkassen so? Eine
Retaxation der AOK Niedersachsen, die dem Deutschen Apotheken Portal vorliegt, lässt zumindest auf den ersten Blick Zweifel daran, ob die Kassen ihre neuen Vertragspflichten wirklich ernst nehmen. Konkret geht es um den Zuzahlungsstatus, den Apotheker ja eigentlich gar nicht prüfen müssen.
Seit wann müssen Apotheker den Gebührenstatus prüfen?
Dass die Apotheken den Gebührenstatus nicht prüfen müssen, sieht die AOK Niedersachsen offenbar nicht so. Zumindest beanstandete sie genau dies in einem konkreten Fall und beanstandete ein Rezept über Verbandstoffe, bei dem der Druck schlichtweg verrutscht war: Der Patient war somit fälschlicherweise als „zuzahlungsfrei“ gekennzeichnet, die Apotheke verzichtete auf die eigentlich anfallenden zehn Euro Zuzahlung. Nun weigert sich die Krankenkasse, der Apotheke den Zuzahlungsbetrag zu erstatten.
Wer pharmazeutisch in einer öffentlichen Apotheke tätig ist, weiß: Apotheker und PTA prüfen einiges, bevor ein Arzneimittel, Medizinprodukt oder Hilfsmittel den Patienten erreicht und die belieferte Verordnung mit den Krankenkassen abgerechnet wird. Über das Verordnungsdatum, die ärztliche Unterschrift, die „7“ bei Hilfsmitteln – und natürlich die Diagnose, eventuell auch die Patientenunterschrift zum Erhalt des Hilfsmittels, nicht zu vergessen sind die Rabattverträge, Stückzahlverordnungen und Packungsgrößen, Import und Original, Preisanker, Genehmigung?, und so weiter.
Das sind nur die absoluten „Basics“ des kritischen Apothekerblicks über ein Rezept. Da ist es angenehm, dass es zumindest ein Feld auf der Verordnung gibt, die den Apotheker entlastet: „Ist der Patient befreit von der Zuzahlung oder nicht?“ Die Kreuze in diesem Statusfeld „Gebühr frei“ oder „Geb.-pfl.“ befinden sich selten exakt an der Stelle, wo das Rezeptformular sie eigentlich vorsieht. Für Apotheker in öffentlichen Apotheken ist es somit ein durchaus vertrautes Szenario, dass die Kreuzchen häufig abenteuerlich nach oben, unten, rechts, links oder quer verrutscht sind – oder hin und wieder auch einfach komplett fehlen.
8 Kommentare
Do hie gschlampert ...
von Bernd Jas am 04.10.2017 um 9:23 Uhr
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AW: Do hie gschlampert
von Christian Becker am 04.10.2017 um 11:41 Uhr
AOK retaxiert
von BK am 03.10.2017 um 8:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: AOK retaxiert
von Christian Becker am 04.10.2017 um 10:10 Uhr
AOK retaxiert falsch angekreuztes Gebührenstatusfeld
von Dr. Gregor Huesmann am 02.10.2017 um 17:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: AOK retaxiert falsch angekreuztes Gebü
von Andreas Grünebaum am 02.10.2017 um 18:38 Uhr
AW: AOK retaxiert falsch angekreuztes Gebührenstatusfeld
von Jan Oesterwalbesloh am 04.10.2017 um 8:25 Uhr
aok
von frank ebert am 02.10.2017 um 12:03 Uhr
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