Am morgigen Donnerstag um neun Uhr will der 1. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs sein von Apotheken, Großhändlern, aber auch einigen Arzneimittelherstellern
mit Spannung erwartetes Skonto-Urteil verkünden. Der Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale
und dem Großhändler AEP aus Alzenau gilt als Musterprozess. Die
Wettbewerbszentrale will mit ihm Klarheit schaffen: Wie weit dürfen die
Konditionen des pharmazeutischen Großhandels gehen? Müssen sie sich allesamt im
Rahmen des prozentualen Großhandelszuschlags von 3,15 Prozent halten? Oder gilt diese Grenze nur für „normale“ Rabatte,
wohingegen echte Skonti, für die die Gegenleistung einer vorfristigen Zahlung
gewährt wird, auch darüber hinausgehen dürfen? Und wie sieht es mit dem
70-Cent-Fixzuschlag des Großhandels aus? Darf er auf diesen eventuell auch
zugunsten seiner Kunden, der Apotheken, verzichten?
Viele Apotheken beobachten das Verfahren mit Sorge. Für sie
sind die zu klärenden Fragen von großer Bedeutung. Das Urteil könnte enorme
betriebswirtschaftliche Auswirkungen auf sie haben. Nämlich dann, wenn die
Karlsruher Richter die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Bamberg, bestätigen. In diesem Fall wären sämtliche Rabatte für
verschreibungspflichtige Arzneimittel von Großhändlern an Apotheken – inklusive
Skonti für die vorfristige Rechnungsbegleichung – strikt auf den Rahmen der
prozentualen Großhandelsmarge von 3,15 Prozent limitiert.
Worum geht es konkret?
Blicken wir noch einmal zurück – worum geht es in dem
konkreten Verfahren und wie kam es überhaupt dazu? Im Fokus stehen die
Konditionen von AEP – einem Großhändler, der erst im Oktober 2013 in den Markt
eintrat. AEP sorgte seinerzeit für Aufsehen: Der Vollsortimenter setzt auf ein
einziges Zentrallager im unterfränkischen Alzenau, von dem aus er alle
Apotheken einmal täglich beliefert. Zudem wirbt AEP – anders als andere
Großhändler – mit transparenten Konditionen, die für alle Apotheken
gleichermaßen gelten: Beim Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
bis zu einem Herstellerabgabepreis von 70 Euro gewährt AEP einen Nachlass von
5,5 Prozent (3 Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto). Bei Rx-Präparaten über 70 Euro sind es
2 Prozent Rabatt plus 2,5 Prozent Skonto – also insgesamt 4,5 Prozent.
5 Kommentare
Negativskonti
von Max Zweistein am 05.10.2017 um 10:22 Uhr
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@ Frau Peter
von Frank Ebert am 04.10.2017 um 13:27 Uhr
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Skonti und Folgen
von Dr.Diefenbach am 04.10.2017 um 10:34 Uhr
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AW: Skonti und Folgen
von Anita Peter am 04.10.2017 um 11:59 Uhr
Urteil
von Frank ebert am 04.10.2017 um 7:21 Uhr
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