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Bundesgerichtshof
Skonti bleiben Apothekern erhalten
Apotheker können aufatmen: Die Großhandelsskonti bleiben ihnen erhalten. Der Bundesgerichtshof hat der Revision von AEP stattgegeben und das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg aufgehoben. Nun lebt das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg wieder auf. Dieses hatte entschieden: Skonti sind keine Rabatte und können neben diesen gewährt werden, auch wenn so die prozentuale Großhandelsmarge von 3,15 Prozent überschritten wird. Sogar auf seinen Fixzuschlag von 70 Cent kann der Großhandel laut BGH verzichten.
Berlin – 05.10.2017, 07:40 Uhr

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