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Stückzahlverordnung – ist das Ausrufezeichen nötig?
Apotheker denken sich bei Stückzahlverordnungen regelmäßig einen gordischen Knoten ins Hirn. Verschreibt der Arzt nur eine bestimmte Anzahl Tabletten und überschreitet dabei die größte Packungsgröße Nmax – ohne besonderen Vermerk auf dem Rezept – war bis vor Kurzem der Apotheker der Gekniffene: Er bekam eine Retax. Wie funktioniert die Stückzahlverordnung größer Nmax heute?
Stuttgart – 12.10.2017, 10:30 Uhr

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