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Fernbehandlung
Privatversicherer Ottonova liebäugelt mit EU-Versandapotheken
Die private Krankenversicherung Ottonova bietet ihren Versicherten ab November 2017 digitale Arztbesuche an. Weil das in Deutschland rechtlich gesehen schwierig ist, kooperiert der Versicherer mit einem Schweizer Unternehmen. Auch das Einlösen von Rezepten aus der Fernbehandlung ist hierzulande nicht erlaubt – doch was das betrifft, kann sich Ottonova eine Zusammenarbeit mit den EU-Versendern vorstellen.
Ottonova ist ein junges Unternehmen, das erst 2015 vom Mediziner Roman Rittweger, dem Designer Sebastian Scheerer und dem Informatiker Frank Birzle ins Leben gerufen wurde. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als „erste digitale Krankenversicherung“ und bietet seinen Versicherten beispielsweise eine Handy-App an, mit der die Kommunikation zwischen Versicherung und Patienten geregelt wird.
Zum 1. November 2017 will Ottonova einen neuen, digitalen Service anbieten, der auf der Internetseite des Unternehmens als „digitaler Arztbesuch“ beschrieben wird. Ebenfalls über die Ottonova-App, also über das Smartphone, sollen die Versicherten Kontakt zu einem Arzt aufnehmen und sich beraten lassen. Ottonova kooperiert dazu mit dem Schweizer Unternehmen Eedoctors. Interessierte Versicherte müssen eine Einwilligungserklärung unterschreiben und können dann montags bis sonntags zwischen 8 und 21 Uhr Kontakt mit den Medizinern in der Schweiz aufnehmen.
Was die Kosten der Digital-Beratung betrifft, teilt Ottonova auf seiner Homepage mit: „Zu Beginn übernimmt Ottonova die Kosten für die Video-Behandlung im Rahmen einer Testphase vollständig. In dieser Testphase werden wir die verschiedenen Systeme miteinander verbinden, damit eine digitale Kundenerfahrung aus einer App möglich wird. Nach Beendigung der Testphase wird für den Digitalen Arztbesuch der vereinbarte Selbstbehalt zur Anwendung kommen.“ Sollte einem Patienten die Video-Beratung nicht ausreichen, könne man sich auch Überweisungen online ausstellen lassen.
Warum geht Ottonova den Umweg über die Schweiz?
Die Fernbehandlung steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Mit dem E-Health-Gesetz hatte der Gesetzgeber die Einführung solcher Videosprechstunden zwar ausdrücklich beschlossen, Kassen und Vertragsärzte haben sogar schon die infrage kommenden Indikationen und eine Vergütung ausgehandelt. Allerdings verhindert das Berufsrecht der Mediziner in vielen Bundesländern noch die ausschließliche Fernbehandlung. Einzig die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat angekündigt, die strikten berufsrechtlichen Vorgaben aufzuweichen und Videosprechstunden künftig in gewissen Fällen zulassen zu wollen.
Ottonova teilt zu dem Thema auf ihrer Seite mit: „Ärzten in Deutschland ist es nicht erlaubt, Patienten ausschließlich über Video zu behandeln. Darum haben wir uns für diesen Service einen Partner aus der Schweiz gesucht, der mit in der Schweiz ansässigen Ärzten zusammenarbeitet: eedoctors. Der Behandlungsvertrag kommt dabei zwischen dir und eedoctors zustande. Ottonova ist nicht der Anbieter, sondern nur der Vermittler dieser medizinischen Dienstleistung. Somit ist der Digitale Arztbesuch für dich als Patienten rechtlich zulässig.“
1 Kommentar
Jetz sind die Ärzte dran !
von Ratatosk am 17.10.2017 um 18:24 Uhr
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