Trotz Befristung

Kinderlax elektrolytfrei bleibt erstattungsfähig

Berlin - 20.10.2017, 13:45 Uhr

Apotheker können Kinderlax trotz Warnhinweis weiter abgeben. (Foto: Inefctopharm)

Apotheker können Kinderlax trotz Warnhinweis weiter abgeben. (Foto: Inefctopharm)


Das Medizinprodukt Kinderlax® elektrolytfrei bleibt auch weiterhin erstattungsfähig. Darauf weist Hersteller Infectopharm hin. In einigen Apothekensoftwares könnte der Hinweis auf eine befristete Erstattungsfähigkeit aufpoppen, heißt es. Die Verlängerung sei aber eine Formalie, Apotheken könnten das Präparat zulasten der GKV weiter problemlos abgeben. 

Ausschließlich Medizinprodukte, die in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt sind, werden von der GKV erstattet. Bislang findet sich dort auch das Medizinprodukt Kinderlax® elektrolytfrei, ein Macrogolpräparat. Es kann (Stand 10.10.2017) für Kinder im Alter von sechs Monaten bis elf Jahren zur Behandlung der Obstipation auf Kassenrezept verordnet werden. Diese Erstattungsfähigkeit ist allerdings bis zum 21. Oktober 2017 befristet. Hersteller Infofectopharm weist darauf hin, dass derzeit in der Apotheken-Software möglicherweise ein entsprechender Warnhinweis auftaucht.

Software-Update dauert noch

Man habe beim G-BA alle erforderlichen Unterlagen für die Verlängerung der Erstattungs­fähigkeit (bis zum 21.10.2022) bereits eingereicht, heißt es seitens der Firma. Da die Verlängerung eine Formalie sei, könne man bereits jetzt mitteilen, dass Kinderlax® elektrolytfrei weiterhin, auch rückwirkend, erstattungsfähig bleibe.

Bis die Apothekensoftware diesbezüglich wieder auf dem neuesten Stand ist, dauert es noch eine Weile. Laut Infectopharm ist dies frühestens zum Datenstand 01. Dezember 2017 möglich, unter Umständen aber auch erst bei der darauffolgenden Aktualisierung, also zum 15. Dezember 2017. 

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Weitere verordnungsfähige Optionen für Kinder unter zwölf Jahren bei Obstipation sind die Medizinprodukte Movicol® junior schoko und aromafrei – allerdings erst ab einem Alter von zwei Jahren, die ebenfalls Macrogole enthalten. Bei der aromafreien Variante handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Medizinprodukt. Zudem gibt es eine Reihe von Arzneimitteln, die in dieser Altersgruppe zugelassen sind und verordnet werden können, zum Beispiel:

  • Kinderlax® mit Zitrusgeschmack, Macrogol plus Elektrolyte zugelassen ab zwei Jahren
  • Babylax®, ein Klistier mit Glycerol als Wirkstoff, geeignet bereits für Säuglinge bis hin zum Schulkindalter
  • Glycilax®, Zäpfchen mit Glycerol als Wirkstoff, geeignet für Säuglinge und Kinder
  • Microlax®, osmotisch wirksame Klistiere, Wirkstoff ist Sorbitol, ebenfalls ab dem Säuglingsalter einsetzbar
  • Lecicarbon CO2 Laxans®, ebenfalls Zäpfchen, die über CO2-Bildung beziehungsweise den so verursachten Dehnungreiz abführend wirken; auch sie sind ab dem Säuglingsalter einsetzbar (Lecicarbon® S), für ältere Kinder dann Lecicarbon® Kindersuppositorien

Ab dem vierten Lebensjahr kann auch Natriumpicosulfat eingesetzt werden, zum Beispiel Dulcolax® Kindertropfen, zudem ist Lactulose bei Kindern einsetzbar. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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