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Dienstleistungspaket
EU-Gesundheitsausschuss will Apotheker und Ärzte schützen
Apotheker, Ärzte und Zahnärzte haben beim umstrittenen EU-Dienstleistungspaket einen Teilsieg errungen: Der Gesundheitsausschuss des EU-Parlamentes will, dass die neuen, von Heilberuflern kritisierten Richtlinien nicht für das Gesundheitswesen gelten. Im Entwurf ist vorgesehen, dass nationale Regulierungen für Freiberufler mit dem Rest der EU abgestimmt werden müssen. Noch ist nichts beschlossen, und auch die Positionierung der Bundesregierung ist nicht ganz eindeutig.
Die EU-Kommission möchte mit dem sogenannten Dienstleistungspaket den Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen. Im Januar hat die Kommission dazu ihren Richtlinienvorschlag vorgelegt. Dieser besteht aus mehreren Maßnahmen und zielt darauf ab, es Unternehmen und Freiberuflern leichter zu machen, Dienstleistungen in der gesamten EU zu erbringen. Das bedeutet einen potenziellen Kundenkreis von 500 Millionen Menschen, wirbt die Kommission für ihr Vorhaben. Sie will „Impulse für den Dienstleistungssektor“ geben – und diese sollen Verbrauchern, Arbeitssuchenden und Unternehmen zugutekommen sowie das Wirtschaftswachstum in Europa ankurbeln.
Eine der Maßnahmen bezweckt, EU-weite Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer, nationaler Berufsregulierungen oder vor Änderungen bestehender Regelungen festzulegen. Denn bislang ist die Prüfung dieser Regulierung in den Mitgliedstaaten uneinheitlich. Dazu zählen auch Freiberufler wie Apotheker oder Architekten. Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise im Gesundheitsbereich, sei diese Reglementierung häufig gerechtfertigt, räumt die Kommission ein. Doch es gebe auch zahlreiche Fälle, in denen durch „übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften“ qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert werde. Das will die Kommission ändern. Dabei räumt sie ein, dass die EU für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe nicht zuständig ist – dies sei nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings, so betont die Kommission, müsse ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind.
EU-Kommission: Übermäßige Vorschriften erschweren Marktzugang
Gemeinsam hatten Apotheker, Ärzte und Zahnärzte heftig gegen diese neue EU-Richtlinie protestiert: Sie fordern eine sogenannte Bereichsausnahme. Das heißt: Im Gesundheitswesen tätige Freiberufler sollen gar nicht von der neuen Abstimmungspflicht betroffen sein. Kürzlich hatten die Verbände ihre Lobbyarbeit intensiviert, weil im Gesundheitsausschuss des EU-Parlamentes eine Anhörung zu dem Thema stattfand. Die ABDA hatte an alle dort tätigen EU-Parlamentarier einen Brief geschrieben, in dem sie auf die Bereichsausnahme hinwies.
Mit Erfolg: Der Ausschuss ist der Forderung der Heilberufler gefolgt und hat einen Änderungsantrag beschlossen. Dort heißt es: „Es sollte sichergestellt werden, dass die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die Gesundheitspolitik und für die Bereiche Organisation und Erbringung von Gesundheitsdiensten und ärztlichen Leistungen durch Angehörige der zu diesem Zweck reglementierten Berufe uneingeschränkt geachtet wird. Zu diesem Zweck ist es angezeigt, diese reglementierten Berufe aus dem Geltungsbereich dieser Richtlinie auszuschließen.“
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