OTC auf Rezept

Ärzte verordnen immer mehr grün

Stuttgart - 24.10.2017, 10:15 Uhr

Vorteile für Arzt und Apotheker: kein Regress und keine Retax bei grünen Rezepten. (Foto: PhotoSG / Stock.adobe,com)

Vorteile für Arzt und Apotheker: kein Regress und keine Retax bei grünen Rezepten. (Foto: PhotoSG / Stock.adobe,com)


Der Trend bei der Verschreibung von Arzneimitteln geht zum grünen Rezept. Die Arzneimittel der arztgestützten Selbstmedikation bezahlen Patienten selbst; vor allem Arzneimittel gegen Erkältungen und Verstopfung verordnet der Arzt „grün". Die Kosten können Patienten steuerlich als „außergewöhnliche Belastung" einreichen.

Vor allem Hausärzte und hausärztlich tätige Internisten greifen beim Verschreiben von Arzneimitteln zunehmend zum grünen Rezeptblock. Dieses ärztliche Verordnungsverhalten zeigen Daten von IMS Health, die dem BAH vorliegen. 2016 stieg die Zahl der Verordnungen auf dem Grünen Rezept um 2,5 Prozent auf über 45 Millionen. Ein noch stärkeres Wachstum zeigt der Wert der verordneten Präparate: Dieser stieg um 5,2 Prozent auf 224 Millionen Euro. Hausärzte beanspruchen ein Viertel dieses Volumens bei grünen Rezepten. Auf den weiteren Plätzen rangieren HNO-Ärzte, Gynäkologen und Dermatologen.

Kein Regress und Überblick über Selbstmedikation

Die meisten Arzneimittel, die Patienten mit einem grünen Rezept in der Apotheke holen, sind Erkältungspräparate, Immunstimulanzien und Laxanzien. Auch wenn das grüne Rezept bereits in den 1990er-Jahren erfunden wurde, ist der ein oder andere Apothekenkunde noch immer verwundert, wenn es ums Begleichen der Rechnung bei der grünen Verordnung geht: Die Patienten bezahlen diese Arzneimittel selbst. Die Drahtzieher hinter der grünen Verordnung, KBV, Apothekerschaft und Arzneimittelhersteller, wollten die arztgestützte Selbstmedikation fördern.

Die Vorteile für den Arzt bei einem grünen Rezept liegen auf der Hand: Die Verordnung geht nicht zulasten des ärztlichen Budgets, unterliegen keiner Wirtschaftlichkeitsprüfung und somit keinen Regressforderungen. Der Arzt behält außerdem den Überblick über die Selbstmedikation – so der Patient die Empfehlung des Arztes berücksichtigt und in der Apotheke einlöst.

Wann bekommt der Patient das grüne Rezept bezahlt?

Manche Krankenkassen erstatten die Kosten für Arzneimittel auf dem grünen Rezept im Rahmen von Satzungsleistungen. Der Apotheke bleibt hier nur, den Patienten direkt an seine Krankenkasse zu verweisen. Der Vorteil beim grünen Rezept also auch seitens der Apotheke: keine Retax-Gefahr. Erstattet die Krankenkasse die Arzneimittelkosten nicht, kann der Patient diese bei der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung" einreichen.

Auch für Apotheker biete das Grüne Rezept neben der Retaxfreiheit Vorteile, findet der BAH: „Es ist ein Frequenzbringer – mehr als 90 Prozent der Verordnungen auf Grünen Rezepten werden eingelöst“. Zudem stärke es die Patientenbindung, sagt der BAH gegenüber DAZ.online.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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