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Apothekenvergütung
Wie bereitet sich die ABDA auf das Honorar-Gutachten vor?
Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung und dem Skonto-Urteil steht dem Apothekenmarkt eine weitere Weichenstellung bevor: In etwa drei Wochen will das Bundeswirtschaftsministerium das Honorar-Gutachten vorstellen, mit dessen Hilfe das Apothekenhonorar umgestellt werden soll. In den darauffolgenden Monaten wird es wichtig sein, wie und mit welchen Vorschlägen die ABDA auf das Gutachten reagiert. Welche Modelle stehen zur Debatte? Und wie hat sich die ABDA vorbereitet?
Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird das stark diskutierte und von vielen Apothekern inzwischen gefürchtete Honorar-Gutachten veröffentlicht. Einen offiziellen Termin gibt es bislang nicht, dem Vernahmen nach soll das Papier aber am 14. November das Licht der Welt erblicken. Zur Erinnerung: Das für das Apothekenhonorar zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte bis Ende 2015 ein Vergabeverfahren für das Gutachten gestartet. Im März 2016 war dann die Unternehmensberatungs-Agentur 2hm & Associates damit beauftragt worden, ein Konzept zur „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ zu entwickeln.
Die ABDA und die beteiligten Ministerien für Wirtschaft und Gesundheit waren über einen Beirat in die Erstellung des Gutachtens eingebunden. Näheres zum Ziel des Gutachtens stand in der damaligen Ausschreibung: „Entwicklung eines allgemein anerkannten theoretischen Konzepts bestehend aus Datengrundlage, Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes der Änderung aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel und – so weit wie möglich – Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, sowie die praktische Anwendung des Konzepts. Tierarzneimittel sind ausgenommen.“ Erarbeitet werden soll eine „nachvollziehbare Dokumentation der Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden einschließlich der unterstellten Annahmen sowie der Gewinnung und Verarbeitung der zugrunde liegenden Daten“.
Die Vorstellung des Gutachtens fällt in eine Zeit, in der aus gesundheits- und apothekenpolitischer Sicht vieles unklar ist. Erstens ist es noch offen, ob die möglichen Jamaika-Koalitionäre zueinander finden und wenn ja, wann. Damit verbunden ist auch die Frage, wer die Ressorts für Wirtschaft und Gesundheit übernimmt. Das Gutachten war von einem SPD-geführten Ministerium in Auftrag gegeben worden. Ob ein Liberaler, ein Grüner oder ein Christdemokrat das Papier so wertschätzt, wie es von der SPD beabsichtigt war, steht auch noch in den Sternen. Und drittens ist auch im Apothekenmarkt derzeit viel in Bewegung: Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung gibt es noch keine Lösung zur Zukunft des Versandhandels, das Skonto-Urteil hat die Frage nach einer Umstellung des Großhandels-Honorars aufgeworfen, und dass das Apothekenhonorar umstrukturiert werden soll, darüber sind sich eigentlich alle einig.
4 Kommentare
ABDA und die Honorarfrage!?
von Heiko Barz am 28.10.2017 um 13:55 Uhr
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Apotheken: Von der Politik vergessen?
von Christian Giese am 27.10.2017 um 13:29 Uhr
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3prozent
von Dr.Diefenbach am 26.10.2017 um 18:10 Uhr
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3%
von kaill am 26.10.2017 um 14:40 Uhr
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