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„Miracle Mineral Supplement“
Drei Jahre Haft für Verkäufer des „Wundermittels“ MMS
Wegen des Verkaufs von so genanntem „Miracle Mineral Supplement“ standen zwei Brüder vor dem Landgericht Hildesheim, da es sich hierbei um gefährliche Bleichmittel handelt, die als Wundermittel, zum Beispiel gegen Krebs, angepriesen werden. Einer der beiden wurde freigesprochen, während sein Bruder wegen Arzneimitteldelikten und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wurde.
Zwei 43- und 35-jährige Brüder waren von der Staatsanwaltschaft Hildesheim angeklagt, da sie im Internet die als Wundermittel präsentierten Präparate „MMS" und „MMS 2“ vertrieben haben. Dabei handelt es sich bei den „Miracle Mineral Supplement“ getauften Mitteln um Natriumchloritlösung sowie Calciumhypochlorit – letzteres wurde in Kapselform angeboten. Beide Stoffe werden üblicherweise als Bleichmittel und zur Trinkwasser-Aufbereitung eingesetzt, doch gibt es weltweit Scharlatane, die das giftige Mittel zur Behandlung von Krankheiten empfehlen.
Laut Landgericht Hildesheim sollen die Brüder auf ihrer Online-Verkaufsplattform zwar auch den Hinweis gegeben haben, dass MMS zur Behandlung von Trinkwasser und nicht zur Behandlung von Krankheiten genutzt werden dürfe. „Diesem Hinweis sollen aber umgehend Hinweise zur Dosierung, Einnahmehäufigkeit, Mischungsverhältnissen“ und weiteren Empfehlungen gefolgt sein, erklärt das Gericht. Zudem hätten sich dort Links zur angeblich wirksamen Behandlung von verschiedenen Krankheiten mit MMS befunden: darunter Diabetes, Asthma, AIDS, Herpes und Tuberkulose.
Die Brüder haben über ihren Webshop laut Anklage zwischen Dezember 2008 und Juli 2014 Erlöse von insgesamt rund 350.000 Euro erzielt. Die Staatsanwaltschaft Hannover warf ihnen vor, bedenkliche Arzneimittel in Umlauf gebracht und somit gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) verstoßen zu haben, wobei sie „die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet und aus grobem Eigennutz für sich einen Vermögensvorteil großen Ausmaßes erlangt haben“ sollen, wie das Gericht erklärt. Hierfür sieht § 95 AMG Freiheitsstrafen zwischen einem und 10 Jahren vor.
11 Kommentare
Endlich zeigt unsere Justiz mal die Zähne
von Gerhard Jonschker am 08.11.2017 um 12:34 Uhr
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Ein Fehlurteil
von Jörn Peters am 06.11.2017 um 18:37 Uhr
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Die Akte MMS
von Michael Eric am 04.11.2017 um 20:34 Uhr
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AW: Die Akte MMS
von Gerhard Jonschker am 08.11.2017 um 15:47 Uhr
Chlordioxid ist eine gesundheitsschädliche Chemikalie, keinesfalls ein Arzneimittel
von Monika Kreusel am 04.11.2017 um 19:45 Uhr
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Absolut richtig...
von Ramona am 04.11.2017 um 14:17 Uhr
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Ahnungslos...
von Michael am 03.11.2017 um 19:59 Uhr
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AW: Traurig...
von Ramona am 04.11.2017 um 14:21 Uhr
Chlorioxid ist sagenhaft - Fordere Freispruch!
von Michel am 03.11.2017 um 16:27 Uhr
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AW: Chlorioxid ist sagenhaft - Fordere
von Heidi Nicolai am 03.11.2017 um 19:08 Uhr
AW: Chlorioxid ist sagenhaft - Fordere
von FMH am 03.11.2017 um 19:31 Uhr
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