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Arzneimittelskandal
Hatte der Bottroper Zyto-Apotheker womöglich Mittäter?
Kommende Woche beginnt der Prozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker. Nach neuen Medienrecherchen ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen Mitarbeiter von Peter S. Unklar ist weiterhin, wie viele Patienten betroffen sind – und inwiefern sie informiert wurden. Ein Gerichtssprecher zeigt sich gegenüber DAZ.online überrascht, dass die Staatsanwaltschaft dies nicht übernommen hat.
Wenige Tage vor dem am Montag beginnenden Prozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. sind weiterhin viele Fragen offen. So die Zahl der betroffenen Patienten: Der Apotheker mischte „für 4000 Krebspatienten wirkungslose Medikamente an“, schreibt das Recherchebüro Correctiv – und erwähnt jedoch, dass unklar sei, bei wie vielen von 4661 Krebspatienten die Vorwürfe zutreffen, dass Arzneimittel tatsächlich unterdosiert wurden. Unter Verweis auf die Anklage schreibt das Boulevardblatt „Bild“, dass Peter S. sich gezielt Patienten ausgesucht habe, die nur geringe Heilungschancen hatten. „Deshalb könne der Nachweis eines Tötungsdeliktes nicht zur Anklage gebracht werden“, schreibt die „Bild“.
Für eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Essen ist jedoch „unbegreiflich“, woher Medien auch eine zuvor kommunizierte Zahl von 3700 Patienten haben. „Von uns stammt diese Zahl nicht“, erklärt sie. Die Staatsanwaltschaft hat im Laufe ihrer Ermittlungen eine Liste von knapp 62.000 Zytostatika zusammengestellt, die von 2012 bis 2016 in der Apotheke für Kassenpatienten hergestellt und womöglich unterdosiert wurden. Sie hatten einen Wert von rund 56 Millionen Euro – den die Staatsanwaltschaft als Schaden für die Kassen angesetzt hat, da es auch gravierende Probleme mit der Hygiene sowie der Dokumentation gegeben haben soll.
Die Staatsanwaltschaft hat die Betroffenen nicht gezählt
Die angegebenen rund 3700 oder 4661 Betroffenen beziehen sich offenbar auf die Liste der laut Anklage fehlerhaften Rezepturen, wobei viele Patienten mehrfach aufgeführt sind. Doch hat die Staatsanwaltschaft selber nicht gezählt, um wie viele es sich handelt. „Das haben wir nicht getan, weil wir das für die Anklage nicht brauchen“, erklärt die Sprecherin auf Nachfrage.
Auch das Gericht weiß nicht, wie viele Patienten in der Anklageschrift aufgeführt sind, wie ein Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online erklärt. Seiner Auskunft nach nimmt die Strafkammer Nebenklagen nicht nur von 27 Personen an, für die unterdosierte Zytostatika sichergestellt wurden und bei denen die Staatsanwaltschaft versuchte Köperverletzung vermutet. Doch die wohl tausenden Betroffenen sind über diese Möglichkeit bislang offenbar nicht informiert worden. „Die Staatsanwaltschaft hat nach meiner Kenntnis alle, die in der Liste auftauchen, angeschrieben“, erklärt ein Gerichtssprecher auf Nachfrage von DAZ.online – dem Gericht würden die Adressen nicht vorliegen. Doch laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft ist dies nicht der Fall: Sie sieht die Gesundheitsämter sowie die behandelnden Ärzte in der Pflicht.
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