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Am gestrigen Donnerstag trafen sich Vertreter des Deutschen Apothekerverbands und des GKV-Spitzenverbands vor der Schiedsstelle. Es ging um die Hilfstaxe: Die Rahmenvertragspartner hatten es nicht in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Frist geschafft, die Preise für parenterale Zubereitungen aus Krebs-Fertigarzneimitteln neu zu vereinbaren. Eine Lösung fand man auch gestern noch nicht.
Für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie haben die Vertragspartner des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung die Höhe der Preise neu zu vereinbaren. Das hat der Gesetzgeber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband mit dem Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz (AMVSG) aufgegeben. Dafür hatte er im Gegenzug die Zyto-Ausschreibungen auf Apothekenebene gestrichen. DAV und GKV sollten sich bis zum 31. August 2017 auf die entsprechenden Änderungen in der Anlage 3 zur Hilfstaxe einigen. Gelungen ist dies nicht. Der DAV wollte erreichen, dass es nach dem neuen Fixhonorar im Rezepturbereich künftig auch für zubereitete Zytostatika neben dem Arbeitspreis ein pauschales Honorar von 8,35 Euro zuzüglich einer dreiprozentigen Marge gibt. Das widerstrebte jedoch der Kassenseite. Und so riefen die Vertragspartner wieder einmal die Schiedsstelle an.
Die Schiedsstelle unter dem Vorsitz des Juristen und ehemaligen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses Dr. Rainer Hess hatte in den vergangenen Jahren schon öfter zwischen DAV und GKV-Spitzenverband zu schlichten. Zuletzt verhalf sie den Vertragspartnern zum Retax-Kompromiss. Der Rahmenvertrag setzt den Kassen seitdem deutlichere Schranken, wenn sie Abrechnungen der Apotheker beanstanden. Ansatz der Schiedsstelle war es in der Vergangenheit stets, DAV und GKV-Spitzenverband doch noch zu einer Einigung zu bewegen – und sei es die auf den von der Schiedsstelle vorgelegten Kompromiss.
Nun geht es also um neue Zyto-Preise in der Hilfstaxe. Dem Gesetzgeber schwebt vor, dass diese Anpassung gemeinsam mit den neuen Rabattverträgen mit den Herstellern onkologischer Fertigarzneimittel zur weiteren Zubereitung in der Apotheke den Kassen jährliche Einsparungen von 200 bis 250 Millionen Euro einbringt.
Nachdem gestern der erste Termin verstrichen ist, erklärte ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern gegenüber DAZ.online, die Verhandlungen vor der Schiedsstelle dauerten an. Am 14. Dezember wolle man sich erneut treffen. Inhaltlich wolle sich die ABDA aber nicht über laufende Verhandlungen äußern.
Die Schiedsstelle ist neben ihrem Vorsitzenden Hess mit zwei weiteren Unabhängigen – den Juristen Prof. Dr. Ingwer Ebsen und Dr. Elmar Mand – sowie jeweils fünf Vertretern der beiden Verhandlungspartner besetzt.
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