Arzneimittelsicherheit

Apotheker müssen sich auf securPharm vorbereiten

Berlin - 14.11.2017, 11:50 Uhr

Kammern und Verbände informieren die Apotheker über den verpflichtenden Start von securPharm und die damit verbundenen Änderungen. (Foto: securPharm)

Kammern und Verbände informieren die Apotheker über den verpflichtenden Start von securPharm und die damit verbundenen Änderungen. (Foto: securPharm)


Die Uhr tickt: Ab dem 9. Februar 2019 müssen alle Apotheken in Deutschland die Echtheit von Arzneimitteln bei der Abgabe überprüfen und dies elektronisch dokumentieren. Apotheker, Großhandel und Industrie haben in den vergangenen Jahren dazu das Arzneimittelsicherheits-System securPharm entworfen. Mit einem Infoschreiben sollen die Kammern und Verbände nun ihre Mitglieder über das Projekt informieren.

Die Einführung von securPharm geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bereits 2011 verabschiedet worden war. Das Europäische Parlament hatte damals mit großer Mehrheit eine Richtlinie zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen angenommen. Die neuen Vorgaben, die nun in allen Mitgliedstaaten nach und nach umgesetzt werden, sollen verhindern, dass gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette gelangen. 2016 gab es dann eine EU-Verordnung, die die technischen Details vorgab und ein dreijähriges Zeitfenster bis zur Umsetzung setzte.

In Deutschland haben sich die Pharma-, Großhandels- und Apothekerverbände BAH, BPI, vfa, PHAGRO und ABDA in den vergangenen Jahren in einer Gesellschaft zusammengetan, um das Projekt umzusetzen. Und so soll securPharm funktionieren: Ab dem 9. Februar 2019 soll das Schutzsystem in ganz Deutschland implementiert sein und die legale Arzneimittel-Lieferkette vor Arzneimittelfälschungen schützen. Jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel muss künftig einen 2-D-Barcode als individuelles Erkennungsmerkmal tragen. Diesen muss die Apotheke bei der Abgabe der Packung scannen, um sicherzustellen, dass die konkrete Packung weder gefälscht noch gestohlen ist. Zudem müssen die Packungen Vorrichtungen gegen Manipulationen vorsehen.

ABDA erklärt securPharm

Da die Apotheke die letzte Instanz in der Lieferkette ist, kommt der Verifizierung durch das Scannen eine große Bedeutung zu: Die Packungen werden mithilfe des Barcodes in der Lieferkette immer wieder gescannt, damit der Weg jeder Packung nachvollziehbar bleibt. Nur wenn der Apotheker die Packungen abscannt, gilt das Arzneimittel im System als sicher abgegeben.

Damit die Apotheker möglichst gut vorbereitet werden auf den Start von securPharm, hat die ABDA kürzlich Vertreter aus allen Kammern und Verbänden nach Berlin eingeladen, um über das Projekt zu informieren. Dort wurde unter anderem mitgeteilt, dass ein Muster-Info-Blatt erstellt wurde, das an die Pharmazeuten weitergereicht werden soll. In dem Papier, das DAZ.online vorliegt, beschreibt die ABDA zunächst den Systemaufbau von securPharm. Es heißt: „Um den größtmöglichen Datenschutz für alle Systemnutzer zu gewährleisten, arbeitet securPharm mit einem System getrennter Datenbanken für Hersteller und arzneimittelabgebende Stellen. Pharmazeutische Unternehmer laden ihre packungsbezogenen Daten in das sogenannte Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie hoch. Alle arzneimittelabgebenden Stellen wie Apotheken, Krankenhäuser oder Großhändler schließen sich an das sogenannte Apothekensystem an, um verifizierungspflichtige Packungen prüfen und deaktivieren zu können.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Securpharm

von Dieter Kohlmann am 19.11.2017 um 11:09 Uhr

Nur eine Frage am Rande: was ist mit den Packungen ohne Code, die ich im Feb 19 noch vorrätig habe? Der Ausdruck „Totalverlust“ gefällt mir gar nicht :(

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