- DAZ.online
- News
- Wirtschaft
- Schlecker-Kinder zu ...
Drogerie-Bankrott
Schlecker-Kinder zu Freiheitsstrafen verurteilt
Das Stuttgarter Landgericht hat die Kinder des ehemaligen Drogerieketten-Unternehmers Anton Schlecker, Lars und Meike, zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ihr Vater Anton kam in dem am Montag zu Ende gegangenen Bankrott-Prozess mit einer Bewährungsstrafe davon.
Etwa 7000 Filialen betrieb die ehemalige Drogeriekette Schlecker einst in Deutschland. Rund 32.000 Menschen waren bei dem Konzern beschäftigt. Auch den Apothekenmarkt mischte der ehemalige Drogeriekönig Anton Schlecker mit seiner Familie auf: Mit der Versandapotheke Vitalsana mischte Schlecker ordentlich mit im Arzneimittelmarkt und bot auch ein Pick-up-System an. Doch dann kam der Zusammenbruch des gesamten Konzerns. Am heutigen Montag wurden Anton Schlecker und seine Kinder nach einem langen Gerichtsverfahren nun verurteilt.
Unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs sollen Lars und Meike Schlecker ins Gefängnis. Im Fall von Lars beschlossen die Richter zwei Jahre und neun Monate Haft, im Fall von Meike zwei Jahre und acht Monate. Der frühere Drogeriemarkt-Unternehmer selbst bekam wegen Bankrotts eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Außerdem muss Anton Schlecker eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 150 Euro zahlen.
Den Schlecker-Kindern hatte die Tochterfirma LDG gehört, über die Schlecker die gesamte Logistik der Drogeriefilialen abwickelte. Das Gericht sah in ihrem Fall nicht nur den Vorwurf des Bankrotts als erwiesen an, sondern darüber hinaus Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzverschleppung und Untreue. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Anton Schlecker sowie 34 Monate für Lars und 32 Monate für Meike Schlecker gefordert. Die Verteidigung hatte das für völlig überzogen gehalten.
2012 wurde die Insolvenz angemeldet
Schlecker, einst größte Drogeriemarktkette Europas, hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Eine Rettung schlug fehl, etliche tausend Mitarbeiter verloren ihre Jobs. Um die Pleite an sich ging es nicht vor Gericht – sondern um die Frage, wann Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Als sogenannter Einzelkaufmann haftete er mit seinem privaten Vermögen für das Unternehmen. Von diesem Zeitpunkt an hätte er daher kein Geld mehr aus dem Konzern ziehen oder privat an andere übertragen dürfen.
Mitte November hatten der Ex-Firmenchef und seine Kinder noch einmal vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt, die in die Insolvenzmasse fließen sollen - zur Wiedergutmachung des Schadens. Zuvor hatte die Familie schon zehn Millionen Euro an den Verwalter überwiesen. Insgesamt haben die Gläubiger früheren Angaben zufolge mehr als eine Milliarde Euro an Forderungen angemeldet.
In zwei Wochen beginnt im österreichischen Linz ein Zivilverfahren gegen Schleckers Ehefrau Christa und die beiden Kinder, in dem es um Schadenersatz-Forderungen des Insolvenzverwalters der ehemaligen Schlecker-Tochterfirma Dayli geht. Im sächsischen Zwickau läuft bereits ein Verfahren, wie das dortige Landgericht der „Wirtschaftswoche“ bestätigte. Der Insolvenzverwalter eines früheren Schlecker-Personaldienstleisters verlangt ebenfalls Geld zurück. Christa Schlecker war anfangs auch im Stuttgarter Strafprozess angeklagt, das Verfahren wurde aber eingestellt.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.