Asumate 20

Falsche Handlungsanweisung bei vergessener Pille 

Stuttgart - 28.11.2017, 16:30 Uhr

In der Gebrauchsinformation gibt es bei zwei Chargen Fehler. Apotheken sollen die betroffenen Packungen zurückschicken.  (Foto: Exeltis)

In der Gebrauchsinformation gibt es bei zwei Chargen Fehler. Apotheken sollen die betroffenen Packungen zurückschicken.  (Foto: Exeltis)


Was tun, wenn man die Einnahme der Pille vergessen hat? Die Antwort lautet, wie so oft: „Kommt drauf an.“ Und zwar darauf, in welcher Woche das Ganze passiert ist. Wie in welchem Fall vorzugehen ist, ist in den Packungsbeilagen der jeweiligen Präparate beschrieben – gerne auch mithilfe eines Fließschemas. Bei Asumate® 20 hat sich hier allerdings bei zwei Chargen ein Fehler eingeschlichen.

Wenn man in der Woche drei nach der Pillenpause die Einnahme von Assumate 20, einer Anti-Baby-Pille mit Levonorgestrel und Ethinylestradiol, um mehr als zwölf Stunden verpasst, gibt es zwei Möglichkeiten, was zu tun ist. Dargestellt wird das mittels einer Abbildung in der Packungsbeilage. So gibt es die Möglichkeit, die Einnahme der aktuellen Packung abzubrechen und sofort mit der Pillenpause zu beginnen. Was die zweite Möglichkeit angeht, erhalten die Anwenderinnen aber derzeit bei zwei Chargen einen falschen Hinweis. Laut Abbildung sollen sie also die Einnahme einfach fortsetzen. Und das ist in Woche drei nicht richtig, sondern nur in Woche zwei. Diese Empfehlung entspreche nicht der Zulassung, heißt es seitens des Herstellers. Zudem besteht bei diesem Vorgehen das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft. 

Bild: Exeltis

Die korrekte zweite Option, neben dem Vorziehen der Pillenpause, wäre, die Einnahme fortzusetzen und dann ohne Pause mit dem nächsten Blisterstreifen zu beginnen.

Der Hersteller Exeltis ruft daher die betroffenen Chargen über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker zurück. Das sind die mit den  Ch.-B.: LF09565A, LF09566A. Apotheker sind angehalten, ihre Bestände zu prüfen und gegebenenfalls mittels APG-Formular zurückzusenden. Das Formular findet sich hier oder in der DAZ vom kommenden Donnerstag.

Die Firma weist darauf hin, dass   Qualität und Wirksamkeit der Filmtabletten nicht beeinträchtigt ist.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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