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Zyto-Verbandschef Klaus Peterseim
„Unangekündigte Apotheken-Kontrollen würden tadellos funktionieren“
Wie sollen Amtsapotheker sowie die Apothekerschaft auf den Bottroper Zyto-Skandal reagieren? Klaus Peterseim, Präsident des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker, hält unangekündigte Begehungen auch im Zyto-Labor für gut machbar. Im Interview mit DAZ.online zerpflückt er darüber hinaus die Verteidigungsstrategie des Bottroper Kollegen.
Der Skandal um laut Anklage mehr als 60.000 Zytostatika, die unter illegalen hygienischen Bedingungen sowie mit Dokumentationsmängeln hergestellt und in vielen Fällen unterdosiert worden sein sollen, hat in der gesamten Bundesrepublik für Entsetzen gesorgt. „Ich hätte bis zu dem Moment, als der Bottroper Fall bekannt wurde, behauptet, dass ein Apotheker niemals wissentlich ein schadhaftes Arzneimittel abgeben würde oder ein handwerklich minderwertiges Arzneimittel herstellt“, hatte Klaus Peterseim, Präsident des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) im Juni auf Nachfrage erklärt. DAZ.online hat nachgefragt, wie er die aktuelle Diskussion sowie die Verteidigungsstrategie des Zyto-Apothekers Peter S. sieht. Dieser hatte wenige Tage nach seiner Verhaftung im November 2016 seinen Austritt aus dem Verband bekanntgegeben – womöglich um einem Ausschluss zuvorzukommen.
DAZ.online: Wie stehen Sie zu den Forderungen, dass Zyto-Apotheken zukünftig unangekündigt kontrolliert werden sollten?
Klaus Peterseim: Unangemeldete Kontrollen hat es schon immer gegeben – im Zytostatika-Bereich wurden sie jedoch selten durchgeführt. Dies liegt daran, dass Kontrollen bei Zyto-Apotheken sehr aufwändig sind: Bei uns kommen zwei Amtsapothekerinnen einen ganzen Tag lang, wofür ich drei Mitarbeiter abstellen muss, die den Amtsapothekerinnen Rede und Antwort stehen. Sie überprüfen beispielsweise Partikelmessungen und mikrobiologische Untersuchungen, sie lassen sich die technischen Kontrollen der Laborausrüstung zeigen und lassen sich Herstellungsprotokolle oder Einkaufsbelege vorlegen. Da die Begehung so umfangreich ist, sollte sie angekündigt werden – sonst können Sie nicht parallel den normalen Betrieb aufrechterhalten.
DAZ.online: Wären aber nicht zumindest kürzere Kontrollen auch spontan möglich?
Peterseim: Es wäre durchaus möglich, dass der Amtsapotheker überraschend in die Apotheke kommt und sagt, dass er die Arbeitsweise der Zyto-Herstellung ansehen will. Dann würde der Amtsapotheker Sterilkleidung anziehen und sich die Herstellungsprozesse ansehen. Wenn die Arbeitsweise der Apothekenbetriebsordnung entspricht, könnte der Amtsapotheker dann nach einer Viertelstunde wieder gehen – das würde tadellos funktionieren.
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