Illegale Reimporte

Freiheitsstrafen für Arzneimittel-Betrüger

Berlin - 01.12.2017, 16:00 Uhr

Günstige Arzneimittel für Afrika teuer in Europa verkaufen - dabei ist eine internationale Bande um einen deutschen Pharmahändler aufgeflogen. Jetzt gibt es die ersten Urteile. (Foto: sebra / Fotolia)

Günstige Arzneimittel für Afrika teuer in Europa verkaufen - dabei ist eine internationale Bande um einen deutschen Pharmahändler aufgeflogen. Jetzt gibt es die ersten Urteile. (Foto: sebra / Fotolia)


Vor einem guten Jahr hatte vor dem Landgericht Hamburg ein Strafprozess gegen neun Angeklagte begonnen: Sie sollen Arzneimittel von 1A-Pharma in den Süden Afrikas verschoben und dann gewinnbringend zurück auf den europäischen Markt gebracht haben. Drei Angeklagte sind mittlerweile rechtskräftig verurteilt, einer hat Revision gegen sein Urteil eingelegt, und gegen die übrigen fünf wird der Prozess kommende Woche fortgesetzt.

Es war eine internationale Bande, die sich zusammengefunden hatte, um mit Arzneimitteln illegal Geld zu machen. Unter den sechs Männern und drei Frauen sind fünf Deutsche, zwei Belgier, ein Südafrikaner und ein Däne aus Serbien. Im Zentrum stand ein Hamburger Pharmagroßhändler, der allerdings schon vor drei Jahren verstorben ist. Im November 2016 begann vor dem Landgericht Hamburg der Strafprozess gegen sie.

Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, von Juli 2013 bis November 2014 arbeitsteilig und systematisch den illegalen Reimport von für den afrikanischen Markt bestimmten und dorthin gelieferten Arzneimitteln in den europäischen Wirtschaftsraum betrieben zu haben. Konkret sollen sie die Arzneimittel in großem Stil beim Hersteller 1A Pharma gekauft haben. Und zwar zu einem besonders günstigen Preis, da die Medikamente für spezielle Gesundheitseinrichtungen in Sambia sein sollten. Doch dieses Ziel erreichten die Arzneimittel überwiegend nicht. Stattdessen wanderten sie wieder zurück nach Deutschland und in andere europäische Länder. Dort waren sie zwar aufgrund markenrechtlicher und arzneimittelrechtlicher Bestimmungen nicht mehr legal vertriebsfähig. Doch die Täter fanden gutgläubige Abnehmer im Großhandelsmarkt. Laut Anklage ging es um Arzneimittel mit einem Gesamtvolumen von zirka 13,6 Millionen Euro netto.

Mittlerweile wurde das Verfahren von vier Angeklagten abgetrennt – für sie sind die Urteile bereits gefallen. Zwei wurden wegen gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betrugs, Markenrechts-Betrugs und vorsätzlichen Inverkehrbringens gefälschter Arzneimittel zu zwei Jahren Feiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Einer von ihnen musste zudem 300.000 Euro aus seinen „Taterträgen” zahlen, gegen den anderen wurde eine Geldbuße in Höhe von 1,5 Millionen Euro verhängt. Ein weiterer 70-jähriger Angeklagter wurde wegen der Beihilfe zu den genannten Straftaten zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie der Zahlung von 90.000 Euro aus den Taterträgen verurteilt. Gegen einen 39-Jährigen wurde das Verfahren nach Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro eingestellt.

Nur einer der Angeklagten hat einer Gerichtssprecherin zufolge Revision eingelegt.

Am 4. Dezember 2017 wird das Verfahren gegen die weiteren fünf Angeklagten am Hamburger Landgericht fortgeführt.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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