Mehr zur Grippeimpfung ...
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Nun doch: Die STIKO empfiehlt die tetravalente Infuenza-Impfung. Bislang war die Standard-Empfehlung der Ständigen Impfkommission am RKI zum saisonalen Grippeschutz die Dreifach-Impfung. Was ändert sich für die Patienten? Erhalten ab sofort alle GKV-Patienten standarmäßig den Vierfach-Schutz gegen die Virusgrippe?
Was schützt besser gegen Grippe – die Dreifach- oder Vierfach-Impfung? Diese Frage hat viele Bürger umgetrieben, wahrscheinlich weniger auf wissenschaftlicher Ebene. Doch verständlicherweise möchte jeder Patient für sich den bestmöglichen Schutz. Feuer bekam diese Diskussion zusätzlich, da die GKV ihren Versicherten als Pflichtleistung lediglich die Dreifach-Impfung erstattete. Dies war zu großen Teilen abgeschlossenen exklusiven Rabattverträgen über Grippe-Impfstoffe geschuldet – die berücksichtigten nur Dreifach-Impfungen gegen Influenza.
Die STIKO sah bislang auch keinen Vorteil in der quadrivalenten Infuenza-Impfung gegenüber dem dreifachen Grippeschutz: „In Saisons, in denen der B-Stamm in nennenswertem Umfang zirkuliert, der nicht im trivalenten Impfstoff enthalten ist, erscheint es plausibel, dass der quadrivalente Impfstoff einen umfassenderen Schutz bietet. Dies ist jedoch nicht in jeder Saison der Fall", lautete seither die Einschätzung der STIKO zur Vierfach-Impfung. Das Problem ist nur, dass eine Voraussage, in welchem Verhältnis die jeweilig aktuellen Grippestämme zirkulieren, nicht möglich ist. Der Vierfach-Impfstoff schützt vor einem zusätzlichen B-Stamm.
Nun hat die STIKO offensichtlich ihre Meinung zum Grippeschutz novelliert. Künftig soll die Vierfach-Grippeimpfung den dreifachen Influenzaschutz in den standardmäßigen STIKO-Empfehlungen ablösen. Was sind die Konsequenzen für Kassenpatienten? Haben GKV-Patienten künftig Anspruch auf die quadrivalente Schutzimpfung bei Grippe? Wer legt das fest?
Welche Impfstoffe Leistung der GKV ist, regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Diese Richtlinie legt in Anlage 1 fest, welche Impfungen für welche Personen unter welchen Voraussetzungen die Krankenkassen bezahlen. Grundlage für diese Richtlinie über Schutzimpfungen bilden die Impfempfehlungen der STIKO beim RKI.
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Im Fall der Grippeschutzimpfung trifft das als Standardimpfung unter anderem Personen über 60 Jahren, als Indikationsimpfung Schwangere sowie Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung aufgrund einer Vorerkrankung: Welcher Impfstoff – ob trivalente Grippeschutzimpfungen oder tetravalente – diese Information finden sich in der IS-RL nicht. Bei der Auswahl der Impfstoffzusammensetzung verlässt und beruft sich der G-BA auf die fachliche Einschätzung der STIKO. Da diese bislang keinen zusätzlichen präventiven Nutzen in der flächendeckenden Anwendung der quadrivalenten Influenza-Vakzinen gesehen hatte, fielen diese zwar indirekt in den Leistungskatalog der GKV, waren jedoch aufgrund der Rabattverträge unbeachtet.
Ob GKV-Patienten küftig also standardmäßig mit tetravalenten Grippeimpfstoffen jährlich geschützt werden - beziehungsweise, ob die GKV diesen Vierfach-Impfstoff erstattet - ist derzeit noch nicht klar. Allerdings wird der G-BA innerhalb von drei Monaten, nachdem die neuen STIKO-Empfehlungen zur saisonalen Grippeimpfung in Kraft getreten sind, entscheiden, ob die Schutzimpfungsrichtlinie aktualisiert wird, folglich der Vierfach-Impfstofftyp als Pflichtleistung der GKV aufgenommen wird.
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