Arzneimittel zur Substitution – ein Überblick
„Substitution im Sinne dieser Verordnung ist die Anwendung eines Substitutionsmittels. Substitutionsmittel im Sinne dieser Verordnung sind ärztlich verschriebene Betäubungsmittel, die bei einem opioidabhängigen Patienten im Rahmen eines Therapiekonzeptes zur medizinischen Behandlung einer Abhängigkeit, die durch den Missbrauch von erlaubt erworbenen oder durch den Missbrauch von unerlaubt erworbenen oder erlangten Opioiden begründet ist, angewendet werden.“
§ 5 (1) BtMVV
So ist es im Absatz des § 5 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) zu lesen. Welche Wirkstoffe oder Arzneimittel infrage kommen, findet man dann im Absatz 6. Dort heißt es:
„Als Substitutionsmittel darf der Arzt nach § 5 (6) der BtMVV verschreiben:ein zur Substitution zugelassenes Arzneimittel, das nicht den Stoff Diamorphin (Heroin) enthält. Diese Fertigarzneimittel dürfen nicht zur intravenösen Anwendung bestimmt sein.eine Zubereitung von Levomethadon, von Methadon oder von Buprenorphin oderin begründeten Ausnahmefällen eine Zubereitung von Codein oder Dihydrocodein.“
§ 5 (6) BtMVV
Des Weiteren dürfen laut § 5a BtMVV zur Substitution zugelassene Arzneimittel mit dem Stoff Diamorphin verschrieben werden. Hier gelten aber besondere Auflagen. In der Apotheke spielt der Stoff keine Rolle
Rezepturvorschriften im NRF
Im NRF finden sich Rezepturvorschriften für Levomethadon- und Methadonhydrochlorid. Methadonhydrochlorid ist als Rezeptursubstanz verfügbar, während die NRF-Vorschrift zur Herstellung einer Levomethadon-Lösung 0,25 Prozent auf der Verdünnung eines Fertigarzneimittels basiert. Die Vorschrift für Dihydrocodeintartrat-Lösung 1,5 Prozent (m/V) (entfallene NRF 29.2.) wurde 2007 gestrichen. Der Grund war mangelnde Praxisrelevanz als Substitutionsmittel. Codein ist als Substitutionsmittel nur eingeschränkt geeignet, da es Heroinbeikonsum verschleiert. Im Urin-Streifen-Schnelltest kann Codein nämlich nicht von Straßenheroin unterschieden werden. Beide Substanzen werden zu Morphin verstoffwechselt und liefern demnach ein positives Ergebnis für Morphin.
Welche Fertigarzneimittel sind zur Substitution zugelassen?
Daneben gibt es eine ganze Reihe Fertigarzneimittel, die zur Substitution zugelassen sind. Sie enthalten Methadon, Levomethadon, Buprenorphin oder Morphin. Zum Teil sind mehrere Darreichungsformen erhältlich
Methadon ist in fester Form als Tabletten erhältlich (Methaddict® und Methadon® neuraxpharm), außerdem als Lösung (Methaliq® und Methasan®).
Levomethadon gibt es ebenso wie das Razemat als Tabletten (L-Polamidon®, L-Poladdict®) oder als Lösung (L-Polamidon®, L-Polaflux®, Levomethadon® neuraxpharm).
Buprenorphin gibt es als Sublingualtablette sowohl als Monosubstanz (Subutex® und Generika) als auch in fixer Kombination mit Naloxon (Suboxone®). Der Opoidantagonist Naloxon soll dem intravenösen Missbrauch vorbeugen, bei oraler Applikation überwindet die Substanz die Blut-Hirnschranke nicht und wirkt nur peripher.
Morphin verschleiert Beikonsum
Morphin ist in Form von Retardkapseln in Stärken von 30 bis 200 mg (Substitol®) erhältlich. Bei Morphin stellt sich allerdings das gleiche Problem wie bei Codein. Eine Unterscheidung von Straßenheroin ist im Schnelltest nicht möglich, da Substitol®, Straßenheroin und Codein gleichermaßen ein positives Ergebnis für Morphin liefern. Selbst ein spezieller Streifen-Test auf 6-Monoacetylmorphin (6-MAM) als Heroinmarker war bei hohen Morphin-Mengen meistens falsch positiv. Eine Unterscheidung ist nur mit einer Laboruntersuchung von Urin oder Speichel möglich.
Weitere Infomationen ...
... finden Sie auf den Seiten des Deutschen Apothekenportals DAP.