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Die
Notdienstpauschale für das dritte Quartal 2017 steht fest: Die Apotheker werden
pro geleistetem Vollnotdienst 268,07 Euro erhalten.Somit ist die Pauschale um ein paar Euro gesunken. Ginge es nach den Honorar-Gutachtern, müsste die Pauschale stark ansteigen.
In seiner gestrigen Sitzung hat der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands die Höhe der Notdienstpauschale für das 3. Quartal 2017 festgesetzt. Wie der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) mitteilt, beläuft sich die Pauschale diesmal auf 268,07 Euro pro geleistetem Vollnotdienst.
Im Vergleichsquartal des Vorjahres hatten die Apotheken geringfügig weniger bekommen – nämlich 267,33 Euro. Im zweiten Quartal 2017 hatte die Pauschale bei 273,96 Euro für jeden geleisteten Voll-Notdienst gelegen – das waren 12,55 Euro weniger als im Vorjahresquartal, in dem es 286,51 Euro gab.
Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für die Monate Juli bis einschließlich September 2017 hat der NNF eigenen Angaben zufolge 103.263 Vollnotdienste berücksichtigt. Diese wurden durch 19.734 Apotheken erbracht.
Die entsprechenden Auszahlungsbescheide werden laut NNF zum Wochenwechsel den Apotheken zugestellt. Die Auszahlung werde zeitgerecht zum Ende des laufenden Monats erfolgen.
Gutachter: 26 Cent pro Packung
Die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte Agentur 2HM hatte sich in ihrem Honorar-Gutachten auch mit der Kostendeckung der Nacht- und Notdienste beschäftigt. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass das System derzeit an dieser Stelle unterfinanziert sei und fordern eine Erhöhung der Abführungen an den Notdienstfonds. Derzeit zahlen Apotheker 16 Cent pro Packung ein, die Gutachter würden 26 Cent einzahlen lassen.
Insgesamt müssten die Pharmazeuten pro Jahr etwa 200 Millionen pro Jahr für die Nacht- und Notdienste kassieren, so die Meinung der Agentur. Rechnet man die Einnahmen aus der Notdienstpauschale (ca. 117 Millionen Euro) und der Notdienstgebühr (ca. 8 Millionen Euro) zusammen, kommt man allerdings nicht auf diesen empfohlenen Betrag.
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