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Schweiz
Politik streitet über Cannabis-Freigabe in Apotheken
In der Schweiz liefern sich die Befürworter und Gegner der Freigabe von Cannabis erbitterte politische Kämpfe. Im Frühjahr dieses Jahres sollten Forschungsprojekte auf den Weg gebracht werden, mit denen Cannabis über Apotheken versuchsweise legal an Freiwillige abgegeben werden sollte. Der Bund verweigerte die Zustimmung dazu, aber nun macht das Parlament Druck.
Obwohl die Schweiz in Sachen Drogenpolitik eher zu den fortschrittlichen Ländern in Europa gehört, ist das Kiffen auch dort immer noch illegal. Es gibt Befürworter einer kompletten Legalisierung, aber auch Widerstände.
Pilotprojekte in Apotheken geplant
Im
Frühjahr war berichtet worden, dass hierzu „eines der kuriosesten
wissenschaftlichen Experimente der Schweiz“ kurz vor dem Start stehe. Forscher
des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM) und
des klinischen Studienzentrums (CTU) der Universität Bern sollten
drei Jahre lang über die Apotheken Cannabis an notorische Kiffer verkaufen
dürfen und dabei untersuchen, wie sich ein regulierter Verkauf auswirken würde.
Die Forscher hofften auf 500 Teilnehmer. Mit dem Versuch wollen die Berner
Wissenschaftler unter anderem herausfinden, ob die Legalisierung einen Einfluss
auf die Kiffer hat, etwa ob sie dann mehr oder weniger Cannabis rauchen oder ob
sie häufiger straffällig werden. Das Schweizer Betäubungsmittelgesetz macht
solche Ausnahmen zu wissenschaftlichen Forschungszwecken möglich. Auch andere
Schweizer Städte, darunter Zürich, Genf und Basel wollten die Option nutzen und
Projekte für eine regulierte Abgabe von Cannabis auf den Weg bringen.
Bundesamt für Gesundheit stellt sich quer
Ein Selbstgänger schien das aber freilich nicht zu sein. Die bernische Ethikkommission soll das „kontrollierte Experiment“ erst nach langem Hin und Her bewilligt haben, und Mitte November verweigerte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dem ISPM und dem CTU die Zustimmung zur Durchführung ihres Pilotprojektes. In einer Pressemitteilung erklärte die Behörde: „Das geltende Betäubungsmittelgesetz verbietet den Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken. Für wissenschaftliche Forschungsprojekte oder für die beschränkte medizinische Anwendung können Anbau, Herstellung und Inverkehrbringen von Cannabis ausnahmsweise bewilligt werden. Der Konsum zu Genusszwecken, wie ihn die vorliegende Studie vorsieht und voraussetzt, bleibt aber in jedem Fall verboten und kann nach Betäubungsmittelgesetz nicht bewilligt werden, auch nicht im Rahmen von wissenschaftlichen Studien.“ Damit solche Studien bewilligt werden könnten, müsse das Betäubungsmittelgesetz mit einem „Experimentierartikel“ ergänzt werden.
1 Kommentar
Die Prohibition ist selbsterhaltend
von woewe am 16.12.2017 um 1:09 Uhr
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