Nach Statuswechsel

Movicol aromafrei als Arzneimittel demnächst nicht mehr verkehrsfähig

Stuttgart - 19.12.2017, 17:30 Uhr

Movicol aromafrei ist als Arzneimittel ab 1. Januar 2018 nicht mehr verkehrsfähig. (Foto: Norgine)

Movicol aromafrei ist als Arzneimittel ab 1. Januar 2018 nicht mehr verkehrsfähig. (Foto: Norgine)


Ab 1. Januar ist Movicol aromafrei® als Arzneimittel nicht mehr verkehrsfähig. Das teilt Hersteller Norgine über die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker mit. Derzeit ist das Präparat mit „außer Vertrieb“ gekennzeichnet. Hintergrund des Statuswechsels ist, dass der Hersteller das Produkt seit 1. Oktober als Medizinprodukt vertreibt. 

Movicol aromafrei® als Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen ist derzeit noch in zwei Varianten im Verkehr, als Arzneimittel und als Medizinprodukt. Ersteres wird aber seit Kurzem nicht mehr vertrieben und wird zum 1. Januar 2018 seine Verkehrsfähigkeit verlieren. Das entsprechende Medizinprodukt ist laut Norgine seit 1. Oktober 2017 verfügbar. Restbestände des Arzneimittels können Apotheker ab dem 1. Januar über den Großhandel zurückgeben, wie Norgine über die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker mitteilt. Die Großhändler können die betroffenen Packungen dann gesammelt einreichen. Direkt bezogene Packungen werden von einem Dienstleister nach Anmeldung abgeholt. Wie das geht, lesen Sie in der pharmazeutischen Fachpresse, die am Donnerstag erscheint.

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Ist Movicol® weiter erstattungsfähig?

Der Blick in die Lauer-Taxe zeigt: Norgine hat fast keine Arzneimittel mehr im Sortiment, nur noch Movicol® Schoko und das verschreibungspflichtige Movicol® V. Zu Lasten der GKV sind die verschiedenen Movicole trotz Statuswechsel unter bestimmten Bedingungen weiterhin verordnungsfähig. Sie finden sich in der Anlage V zum Abschnitt J der Arzneimittel-Richtlinie. Demnach sind Movicol®, Movicol® aromafrei und Movicol® flüssig Orange ab dem 12. Lebensjahr erstattungsfähig, allerdings nur bei Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.

Movicol junior® in den Geschmacksrichtungen Schoko und aromafrei kann für Kinder von 2 bis 11 Jahren bei Obstipation verordnet werden. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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