Retax-Quickie

Mehrkosten bei BG-Rezepten – ja? Nein? Kommt drauf an!

Stuttgart - 21.12.2017, 10:30 Uhr

Nicht immer muss der Patient Mehrkosten bei BG-Rezepten zahlen. (Foto: akf / stock.adobe.com)

Nicht immer muss der Patient Mehrkosten bei BG-Rezepten zahlen. (Foto: akf / stock.adobe.com)


Sonderrezepte in der Apotheke heißen nicht umsonst so – übersehen Apotheker die kleinen „Besonderheiten", drohen Retaxationen. Oder der Patient beschwert sich: „Letztes Mal musste ich aber nichts bezahlen.“ Wie ist das bei BG-Rezepten? Wann leisten Patienten die Mehrkosten, wann übernimmt die Berufsgenossenschaft diese? Denn „Patient zahlt immer" oder „Patient zahlt nie" – ganz so einfach ist es nicht.

War es bis vor einigen Jahren eine mittlere Katastrophe, allein den passenden Unfallversicherungsträger bei BG-Rezepten (Berufsgenossenschaft) im PC zu finden, haben dieses Problem die meisten Software-Anbieter mittlerweile im Griff. Doch der Kostenträger ist längst nicht die einzige Hürde bei Rezepten zulasten der Berufsgenossenschaft. Die Rezepte warten mit einigen „Besonderheiten“ auf, und diese Sonderregelungen sollten Apotheker parat haben.

  • Ist „Arbeitsunfall“ angekreuzt? ⇒ Ja.
  • Sind „Unfalltag“ und „Unfallbetrieb“ eingetragen? ⇒ Ja.
  • Steht keine „Kassen-Nummer“ im dafür vorgesehenen Feld? ⇒ Ja.

Mit diesem Mini-Fragenkatalog haben Apotheker die initialen Hürden bei BG-Rezepten schon einmal gemeistert. Und können sich nach dem formellen Quick-Check des BG-Rezeptes dann auch der eigentlichen Verordnung widmen. Auch hier läuft bei BG-Rezepten nicht alles nach „Schema F“. Was sind die zwei großen Fragen bei solchen Sonderrezepten?

1. Muss der Patient die Zuzahlung leisten?

2. Muss der Patient die Mehrkosten tragen?

Frage eins lässt sich glücklicherweise einfach – und vor allem eindeutig – beantworten: Patienten mit BG-Rezepten zahlen nicht zu. Bei Frage zwei müssen Apotheker hingegen schon wieder etwas um die Ecke denken. Denn – das ist bekannt aus der Apotheke – klare Regeln ohne Ausnahmen sind rar gesät. So auch bei den Mehrkosten von BG-Rezepten.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Zuzahlung zum Rezept über die BG

von Uwe Zimmermann am 16.09.2019 um 18:04 Uhr

Ich war auch der Meinung, dass ein Rezept vom D-Arzt über die BG für den Patienten kostenlos ist. War jetzt schon sehr erstaunt, dass bei dem mir verordneten Arzneimittel im Wert von 34,31 EUR eine Zuzahlung von 14,72 EUR fällig wurde.
Kann das sein?
Ist ja sogar teurer als bei Abrechnung über die Krankenkasse?!

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