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Grippeimpfung im Betrieb
Urteil: Arbeitgeber müssen nicht für Impfschäden haften
Zehntausende Arbeitnehmer lassen sich jährlich gegen Grippe impfen - viele von Betriebsärzten in ihrem Unternehmen. Doch was passiert, wenn es tatsächlich einmal zu einem Impfschaden kommt? Das ist jetzt entschieden – in letzter Instanz.
Arbeitnehmer können nicht auf Schmerzensgeld vom Arbeitgeber hoffen, wenn sie gesundheitliche Folgeschäden durch eine Grippeschutzimpfung von Betriebsärzten erleiden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg. Die Klägerin, eine ehemalige Verwaltungsangestellte im Universitäts-Herzzentrum Freiburg, scheiterte damit auch in der höchsten Instanz. Sie hatte Schadenersatz in Höhe von etwa 150.000 Euro verlangt.
Arbeits- und Landesarbeitsgericht in Baden-Württemberg hatten ihre Klage bereits abgewiesen. Im konkreten Fall wurde die Betriebsärztin für die freiwillige Impfaktion, zu der die Mitarbeiter des Herzzentrums aufgerufen wurden, freiberuflich beschäftigt. Die Arbeitsgerichte mussten sich mit dem Fall befassen, weil die Frau nicht auf Arzthaftung pochte, sondern das Herzzentrum als ihren Arbeitgeber verklagte.
„Die große Frage ist, hat die Beklagte Pflichten verletzt?“, sagte die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing. Sie und die anderen Richter des 8. Senats verneinten das. Zwischen der Klägerin und dem Herzzentrum sei kein Behandlungsvertrag zustande gekommen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Arbeitgeber musste sie deshalb nicht, wie vom Anwalt der Klägerin behauptet, über mögliche Risiken aufklären. Das Bundesarbeitsgericht entschied erstmals über Haftungsfragen bei Impfungen in Unternehmen.
Klägerin: Arbeitgeber übte Druck aus
Die Klägerin machte die Grippeschutzimpfung für dauerhafte Bewegungseinschränkungen ihrer Halswirbelsäule verantwortlich. In dem Herzzentrum war sie bis Mai 2012 im Bereich Controlling beschäftigt. Die Schutzimpfung sei damit nicht durch ihre Tätigkeit veranlasst worden, argumentierte der Anwalt des Herzzentrums. Er sprach von einem „Angebot zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge“. Der Anwalt der Klägerin erklärte, ihr Arbeitgeber habe Druck ausgeübt. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter hatten nicht zu klären, ob die körperliche Beeinträchtigung der Frau durch die Impfung verursacht wurde.
Nach Angaben der Vizepräsidentin des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte, Anette Wahl-Wachendorf, werden Grippeschutzimpfungen häufig von Unternehmen für ihre Mitarbeiter angeboten. „Das wird durchaus auch gern von den Beschäftigten wahrgenommen“, sagte sie. Nicht selten erfolgten Impfangebote während der Arbeitszeit. Impfschäden – im Sinne von körperlichen Schäden – seien sehr selten. In Deutschland gibt es nach Angaben von Wahl-Wachendorf etwa 13.000 Betriebsärzte und Arbeitsmediziner. Dazu kämen einige Tausend Hausärzte, die eine betriebsärztliche Betreuung übernähmen.
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