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Gesetzliche Krankenversicherung
Kassenbeiträge bleiben 2018 voraussichtlich stabil
Gesetzlich Krankenversicherte können 2018 aller Voraussicht nach mit stabilen Beitragssätzen rechnen. Das erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Pfeiffer gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Dank guter Konjunktur und niedriger Arbeitslosigkeit wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag sogar niedriger sein als 2017. Ansteigen werden allerdings die Beitragsbemessungsgrenzen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung erwartet auch für 2018 insgesamt stabile Beitragssätze. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die brummende Konjunktur, relativ hohe Tariflohnsteigerungen und die große Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter haben einen entscheidenden Anteil an der guten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung.“ Allerdings falle der weitere Ausblick schwer.
Pfeiffer fügte unter anderem mit Blick auf die Debatte über eine einheitliche Bürgerversicherung hinzu: "Auch drei Monate nach der Bundestagswahl wissen wir nicht, auf welche politischen Grundsatzentscheidungen wir uns in der Gesundheitspolitik einstellen müssen." Und auch die internationale Politik, voran Brexit und isolationistische Tendenzen in der US-Wirtschaftspolitik, "könnten sich rasch auf unsere exportorientierte Wirtschaft und damit auf den Arbeitsmarkt und die Lohn- und Gehaltsentwicklung auswirken". Sinkende Einkommen und steigende Arbeitslosenzahlen hätten unmittelbar Konsequenzen für die Einnahmesituation der Krankenkassen.
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz bei 1 Prozent
Im kommenden Jahr können Gesetzlich Krankenversicherte aufgrund der günstigen Konjunktur sogar auf eine leichte Absenkung der Beiträge hoffen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV, für den ausschließlich die Arbeitnehmer aufkommen müssen, wurde auf 1,0 Prozent festgelegt. 2017 lag er bei 1,1 Prozent. Damit reduziert sich auch der Gesamtbeitrag für die 54 Millionen Kassenmitglieder im Schnitt von 15,7 Prozent auf 15,6 Prozent vom Bruttolohn. Einzelne Kassen können darunter oder darüber liegen.
Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss allerdings 2018 ein wenig mehr bezahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV erhöht sich von 52.200 Euro im Jahr (2017) auf 53.100 Euro im neuen Jahr. Und auch die Versicherungspflichtgrenze steigt: Sie beträgt ab 1. Januar 2018 59.400 Euro im Jahr (2017: 57.600 Euro). Ebenfalls ansteigen wird die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Sie liegt im Westen dann ab 1. Januar 2018 bei 6.500 Euro pro Monat (2017: 6.350 Euro pro Monat). Im Osten bei 5.800 Euro pro Monat (2017: 5.700 Euro pro Monat).
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