Die Artikel sind erschienen in Nr. 8 / 2017
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Stuttgart - 28.12.2017, 11:10 Uhr
Cannabis-Blüten, unter anderem aus den Niederlanden, sind seit März in deutschen Apotheken auf BtM-Rezept zu haben. (Foto: dpa)
Ein weiteres Thema, das uns 2017 immer wieder beschäftigt hat, war Cannabis. Am 10. März ist das sogenannte „Cannabis-Gesetz“ in Kraft getreten, seitdem kann Cannabis zu medizinischen Zwecken auf BtM-Rezept verschrieben werden. Das hat die Apotheken vor neue Herausforderungen gestellt. Was gilt es zu beachten, wenn ein Patient mit dem Rezept in die Apotheke kommt? Wie sind die Ausgangsstoffe zu prüfen? Die DAZ hat das Thema begleitet.
Das Cannabisgesetz hat die Apotheken vor neue Herausforderungen gestellt. Jeder approbierte Arzt (ausgenommen Zahn- und Tierärzte) kann Patienten seit dessen Inkraftreten Cannabis-Blüten, Extrakte, Rezeptur- und Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis als Betäubungsmittel verschreiben und jede Apotheke muss in der Lage sein, entsprechende Rezepte zu beliefern und die Patienten zu beraten. Eine Ausnahmegenehmigung wie vorher ist nicht mehr nötig. Am Anfang waren noch viele Fragen offen. Die DAZ hat versucht, diese zu beantworten. Vieles sich mittlerweile geklärt hat, dafür gibt es neue Probleme, zum Beispiel Lieferengpässe. Hier gibt es die wichtigsten Beiträge noch einmal zum Nachlesen:
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