Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher

„Apotheken-Spionage” vor Gericht

Berlin - 03.01.2018, 07:00 Uhr

Vor dem Landgericht Berlin startet diese Woche der Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz. (Foto: dpa)

Vor dem Landgericht Berlin startet diese Woche der Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz. (Foto: dpa)


Am morgigen Donnerstag startet vor dem Berliner Landgericht der Strafprozess um den „Apotheken-Spion“ im Bundesgesundheitsministerium und seinen mutmaßlichen Auftraggeber – den früheren ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz. Ihnen werden das Ausspähen von Daten und Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorgeworfen – und zwar im Zeitraum von 2009 bis 2012.

Diese Woche beginnt nach langjährigem Vorlauf vor dem Landgericht in Berlin-Moabit die Hauptverhandlung gegen zwei gemeinsam angeklagte Männer: Christoph H. und Thomas B. Bei H. handelt es sich um einen IT-Techniker, der zwischen 2009 und 2012 als Systemadministrator im Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitete. Hinter B. steckt Thomas Bellartz – in der Apothekenszene bekannt als früherer Leiter der Hauptstadt-Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung (PZ), der im Juli 2007 auf den ABDA-Pressesprecher-Posten wechselte. Diese Stelle besetzte er bis August 2011. Parallel baute er die Kommunikationsagentur El Pato und den von dieser betriebenen Nachrichtendienst Apotheke Adhoc auf – zusammen mit Patrick Hollstein, der als Journalist bei der PZ begann und Apotheke Adhoc-Chefredakteur wurde, sowie seiner damaligen Partnerin Elke Hinkelbein.

Heute ist Bellartz Geschäftsführer beider Portale und Apotheke Adhoc-Herausgeber. Dabei verstand es Bellartz, seine beiden geschäftlichen Aktivitäten zu verbinden: In den Jahren 2007 bis 2011 flossen von der ABDA an El Pato rund 2,5 Millionen Euro für PR, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – so stand es in einem Sonderprüfbericht aus dem Jahr 2013, den die ABDA in Auftrag gegeben hatte, nachdem die Ermittlungen Ende 2012 bekannt wurden. Dieser Bericht kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die Organisations- und Kontrollstrukturen im Berliner Apothekerhaus erhebliche Mängel und Lücken aufwiesen. Der Bericht verschwand zwar wieder – doch die ABDA hat mittlerweile nachgearbeitet und sich Compliance-Regeln verordnet.

Vorwurf: Geld gegen Informationen

Erstmals hatte DAZ.online Ende 2012 von Durchsuchungen im BMG und den Ermittlungen gegen Bellartz und H. berichtet. Bellartz sollte sich über H. interne Informationen aus dem Ministerium beschafft haben – gegen Bezahlung. Etwa zur Arbeit an der Novelle der Apothekenbetriebsordnung, die seinerzeit die Pharmazeuten bewegte.

Daniel Bahr (FDP) war zu diesem Zeitpunkt Bundesgesundheitsminister und reagierte „stinksauer“ auf den bekannt gewordenen Verdacht. „Das war kein Zufall, sondern gezieltes Vorgehen“, erklärte er damals. Bahr sorgte selbst für die Strafanzeige und den Strafantrag. Doch die Ermittlungsarbeiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft zogen sich in die Länge. Erst Ende 2015 beschloss das Landgericht Berlin-Moabit, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Und es vergingen zwei weitere Jahre, ehe es nun so weit ist.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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