Heil- und Hilfsmittel

Zu hohe Preisgewichtung – BVA ermittelt gegen Kassen

Berlin - 08.01.2018, 10:15 Uhr

Haben einige Krankenkassen bei Heil- und Hilfsmittelverträgen den Preis in den Ausschreibungen zu hoch gewichtet? Das Bundesversicherungsamt (BVA) ermittelt. (Foto: Picture Alliance)

Haben einige Krankenkassen bei Heil- und Hilfsmittelverträgen den Preis in den Ausschreibungen zu hoch gewichtet? Das Bundesversicherungsamt (BVA) ermittelt. (Foto: Picture Alliance)


Mehrere Krankenkassen stehen im Verdacht, bei der Versorgung ihrer Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln zu sehr auf den Preis und zu wenig auf die Qualität zu schauen. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ermittelt die Aufsicht gegen mehrere große Ersatzkassen. „Gegenstand der aufsichtsrechtlichen Prüfung sind Verträge zur Versorgung mit Beatmungs-, Atemtherapiegeräten und zur Stomaversorgung“, sagte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Frank Plate, dem Blatt.

Der Bundestag hatte erst im Februar 2017 das Heil- und Hilfsmittelrecht reformiert, nachdem es Vorwürfe gegeben hatte, die Kassen würden beim Einkauf von Erwachsenenwindeln Preisdumping betreiben und ihre Patienten mit minderwertigen Produkten versorgen. Krankenkassen schreiben Hilfsmittel in großem Stil aus, um die Aufträge können sich der Sanitätsfachhandel oder Hersteller bewerben. Die Kassen versprechen sich davon erhebliche Einsparungen.

Plate hält die aktuellen Ausschreibungen der Barmer für Beatmungsgeräte von Patienten mit nächtlichen Atemstörungen (Schlafapnoe) für „nicht zweckmäßig“. Desselbe gilt aus seiner Sicht für die Ausschreibungen der DAK für Inkontinenzprodukte. Laut FAZ wird der Preis in der Barmer-Ausschreibung mit 90 Prozent gewichtet, in den DAK-Verträgen sollen es 80 Prozent sein. Im neuen Heil- und Hilfsmittelgesetz war allerdings festgehalten worden, dass der Preis mit maximal 50 Prozent bei der Vergabeentscheidung gewichtet werden darf.

Auch der CDU-Gesundheitspolitiker Roy Kühne zweifelt die Rechtmäßigkeit der Ausschreibungen dem Bericht zufolge an und hat das Bundesversicherungsamt eingeschaltet. Kühne kritisiert demnach die Festlegung, wonach der Preis das entscheidende Kriterium beim Zuschlag sein soll. In dem Zeitungsbericht weist der CDU-Politiker auf weitere Verträge hin, die aus seiner Sicht gar nicht ausgeschrieben werden dürften. Bei einigen Beatmungsgeräten für Schwerstkranke sei der Dienstleistungsanteil beispielsweise so hoch, dass eine Ausschreibung per Gesetz nicht zweckmäßig sei. Die Kassen weisen die Vorwürfe in dem FAZ-Bericht zurück.


bro / dpa
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Dumpingpreis

von Frank ebert am 08.01.2018 um 12:26 Uhr

Verstehe ich nicht, man kann doch mit 13 Euro im Monat gut hinkommen. Vielleicht sollten die Angehörigen die Baumwollwindeln mal öfter waschen. Den Krankenkassen geht das Wohl der Patienten über alles . Anderes zu behaupten wäre bösartige Verleumdung!

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