Medikamenten-Skandal

Schweizer Unternehmen fälschte Verfallsdatum auf Krebsmittel

Berlin - 17.01.2018, 10:10 Uhr

Um länger verkaufen zu können, fälschte Alkopharma das Verfalldatum seines Krebsmedikaments.  (Bild: adobe.stock.com)

Um länger verkaufen zu können, fälschte Alkopharma das Verfalldatum seines Krebsmedikaments.  (Bild: adobe.stock.com)


Mehrere Schweizer Medien berichten derzeit über einen Skandal um gefälschte Haltbarkeitsdaten auf dem Krebsmedikament Thiotepa. Das Unternehmen Alkopharma brachte den Berichten zufolge rund 100.000 Ampullen mit manipuliertem Verfallsdatum in Frankreich und in der Schweiz in Verkehr. Ein Bezirksgericht verurteilte das Walliser Unternehmen im Frühsommer 2016 zu Geldstrafen. Das Schweizer Heilmittelinstitut Swissmedic findet das Urteil zu milde, das Berufungsverfahren könnte nun bald starten.

In den vergangenen Tagen griffen einige Schweizer Medienberichte das Verfahren des Schweizer Heilmittelinstituts Swissmedic gegen das Unternehmen Alkopharma auf. Swissmedic ermittelt eigenen Angaben zufolge schon seit mehreren Jahren gegen das Walliser Unternehmen wegen Fälschung des Verfallsdatums auf dem Zytostatikum Thiotepa.

Den Ermittlungen der Behörde zufolge brachte das Unternehmen aus Martigny zwischen 2007 und 2011 rund 100.000 Ampullen des Krebsmedikamentes mit manipulierten Haltbarkeitsdaten in Verkehr. Davon landete der überwiegende Teil in Frankreich. Mehr als 2000 Packungen gelangten in die Schweiz. Widerrechtlich, denn Alkopharma besaß nur für Frankreich Vertriebsrechte. Am 31. Mai 2016 kam es vor dem Bezirksgericht Martigny zum Prozess und das Gericht verurteilte die Verantwortlichen des Unternehmens zu Geldstrafen.

Swissmedic legt Berufung ein

Nach Auffassung von Swissmedic war das Urteil des Bezirksgerichts allerdings zu milde. Nach den Angaben der Behörde wurden bei der Bemessung des Strafmaßes nur drei von zehn der betroffenen Chargen berücksichtigt und auch das Patientenrisiko wurde außen vor gelassen. Das Heilmittelinstitut legte deshalb noch im selben Jahr Berufung ein. „Das Risiko für die Patienten wurde bei dem Prozess nicht im Strafmaß berücksichtigt, wie auch nicht das gesamte Ausmaß der Fälschung. Damit sind wir nicht einverstanden“, äußerte Swissmedic gegenüber DAZ.online. Der Termin bei der nächsten Instanz, dem Kantonsgericht Wallis, wird noch erwartet. Die Behörde geht aber davon aus, dass der Termin in Kürze stattfindet.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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