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Sterbehilfe
Sollte das BfArM Arzneimittel zum Suizid freigeben?
Das Bundesverfassungsgericht muss nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz dringend Klarheit schaffen, ob Behörden tatsächlich Sterbehilfe leisten und Sterbewilligen den Zugang zu tödlichen Mitteln ermöglichen müssen. Stiftungsvorstand Eugen Brysch forderte die Bundesregierung auf, eine Entscheidung darüber in Karlsruhe zu suchen. Er sagte der dpa: „Es kann nicht sein, dass Verwaltungsbeamte über die Vergabe von Tötungsmitteln an Suizidwillige entscheiden.“
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) argumentiert zwar auch: „Eine staatliche Behörde darf niemals Helfershelfer einer Selbsttötung werden.“ Doch er forderte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung den Bundestag auf, mit einem neuen Gesetz Klarheit bei der Hilfe zur Selbsttötung zu schaffen. Er erinnerte daran, dass der Bundestag im Herbst 2015 die organisierte Sterbehilfe mit großer Mehrheit verboten und zugleich die Versorgung Sterbenskranker (Palliativversorgung) verbessert habe.
Hintergrund der Vorstöße von Gröhe und Brysch sind jetzt
bekannt gewordene verfassungsrechtliche Vorbehalte gegenüber eines Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom März 2017. Danach haben Schwerstkranke
„in Extremfällen“ ein Recht, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) ihnen erlaubt, eine tödliche Dosis des Schlafmittels
Natrium-Pentobarbital zu beziehen. Nach FAZ-Informationen sind inzwischen 83
solcher Anträge eingegangen. DAZ.online hatte darüber berichtet, welche Folgen das auch für Apotheker haben könnte.
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Das BfArM vertritt jedoch die Auffassung, dass dies nicht zu seinen Kompetenzen gehöre. Es beauftragte den Verfassungsrechtler Udo di Fabio, die verfassungsrechtlichen Auswirkungen des Urteils zu klären und zu prüfen, inwieweit das Bundesinstitut verpflichtet werden kann, einem Sterbewilligen die tödlichen Mittel zu verschaffen oder ihm den Zugang zu ermöglichen.
3 Kommentare
Sterbehilfe
von Meißner am 28.09.2018 um 10:25 Uhr
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Arzneimittel zum Suizid freigeben
von chris am 17.01.2018 um 17:15 Uhr
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richtiges Bundesverwaltungsgerichtsurteil
von Alfons Pfender am 17.01.2018 um 12:42 Uhr
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