Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

Lauterbach hält Suizidhilfe-Urteil für richtig

Stuttgart - 23.01.2018, 16:15 Uhr

Prof. Karl Lauterbach hält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für korrekt. (Foto: Sket)

Prof. Karl Lauterbach hält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für korrekt. (Foto: Sket)


Nach einem umstrittenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im März soll das BfArM in Ausnahmefällen die Abgabe von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung erlauben. Der ehemalige Verfassungsrichters Udo Di Fabio zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Urteils aber an. SPD-Gesundheitsexperte Prof. Karl Lauterbach hält die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dagegen für korrekt, wie der „Spiegel“ berichtet.

Im März 2017 urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass Schwerstkranke „in Extremfällen“ ein Recht haben, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ihnen erlaubt, eine tödliche Dosis des Schlafmittels Natrium-Pentobarbital zu beziehen. Das BfArM beauftragte daraufhin Udo di Fabio, die verfassungsrechtlichen Auswirkungen des Urteils zu klären und zu prüfen, inwieweit das Bundesinstitut verpflichtet werden kann, einem Sterbewilligen die tödlichen Mittel zu verschaffen oder ihm den Zugang zu ermöglichen. Das Gutachten wurde in der vergangenen Woche veröffentlicht. Di Fabio hat verfassungsrechtliche Einwände gegen das Urteil. Selbstbestimmung führe nicht zu einer Pflicht des Staates, sich an einer höchstpersönlichen Entscheidung zu beteiligen. In der Folge forderten Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sowie die Deutsche Stiftung Patientenschutz, dass Klarheit geschaffen werden kann. Für Gröhe ist klar: „Eine staatliche Behörde darf niemals Helfershelfer einer Selbsttötung werden.“

Lauterbach hält Urteil für richtig

Wie der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, wollen neben Gröhe auch die Gesundheitsexpertinnen Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Kathrin Vogler (Linke) und Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) eine klare Gesetzesregelung. Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz fordert dagegen eine Entscheidung über das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Es kann nicht sein, dass Verwaltungsbeamte über die Vergabe von Tötungsmitteln an Suizidwillige entscheiden.“ Ganz anders sieht das wohl SPD-Gesundheitsexperte Prof. Karl Lauterbach. Laut „Spiegel“ fordert der SPD-Politiker keine Klarstellung, er halte das Urteil vom März für richtig, zitiert ihn das Nachrichtenmagazin.

Im November 2015 billigte der Bundesrat eine Neuregelung der Sterbehilfe. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach keine Sterbehilfe als Dienstleistung anbieten. Kritiker warnten vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen, weil die Begriffe „geschäftsmäßig" und „auf Wiederholung angelegte" Sterbehilfe nicht eindeutig bestimmt seien. Im Vorfeld der Neuregelung hatte sich Lauterbach dafür ausgesprochen, dass es Ärzten erlaubt sei, Suizidhilfe bei aussichtslos Schwerkranken zu leisten, ohne dass sie berufsrechtlichen Sanktionen zu befürchten hätten.


Dr. Mathias Schneider, Apotheker, Volontär DAZ
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Zwang zum Weiterleiden ist unverschämt

von Alfons Pfender am 24.01.2018 um 11:56 Uhr

Was soll denn dieser unverschämte Zwang zum Weiterleiden bei bei unermesslich leidenden unheilbar cronisch Kranken. Davon profitieren doch nur die Akteure der Medizinwirtschaft.
In Holland Belgien und Luxemburg gibt es sogar aktive Sterbehilfe bei unermesslich leidenen chronisch Kranken und die Kontrollkommission kontrolliert nachher die Rechtmäsigkeit des Vorgangs. In Holland jedes Jahr bei ungefähr 6000 Menschen. Was der Schutzaspekt bei dieser Stiftung Patientenschutz sein soll wenn an unermesslich leidende patienten zum Weiterleden zwingen will ist mir unverständlich.

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