Bottroper Zyto-Skandal

BMG weiß wenig über Apotheken-Kontrollen

Berlin - 08.02.2018, 16:20 Uhr

Im Bundesgesundheitsministerium sind wenig Kenntnisse über die Kontrollen in Apotheken vorhanden. (Foto: Imago)

Im Bundesgesundheitsministerium sind wenig Kenntnisse über die Kontrollen in Apotheken vorhanden. (Foto: Imago)


Die Linksfraktion im Bundestag hat das Bundesgesundheitsministerium anlässlich des Bottroper Zyto-Skandals zu Kontrollen in Zyto-Apotheken befragt. Das Bundesgesundheitsministerium antwortet recht schmallippig auf die Fragen der Linken und verweist hauptsächlich auf die Länderbehörden. Interessante Zahlen zu den Ausgaben für parenterale Rezepturen liefert das Ministerium aber trotzdem.

Unter der Überschrift „Konsequenzen aus dem Bottroper Apothekenskandal“ hatte die Linksfraktion im Bundestag der Bundesregierung einige Fragen zum Zyto-Markt gestellt: „Wer kontrolliert die öffentlichen Zytostatika-herstellenden Apotheken (Zyto-Apotheken) und Herstellerbetriebe nach Kenntnis der Bundesregierung auf Einhaltung von Apothekenvorschriften?“ Sehr detailliert wollen die neuen Gesundheitspolitiker der Linken wissen, welche Bereiche von den Kontrollen umfasst werden, konkret fragen sie nach der Einhaltung von Hygienevorschriften, Reinraumvorschriften, Personalvorschriften und der Qualität von Rezepturen und deren Wirkstoffgehalt. Bei weiteren Fragen ging es beispielsweise auch um die Kontrolle der Ein- und Ausgänge in Zyto-Apotheken sowie um die Personalbesetzung der Apotheken.

Relativ unkonkret hat jetzt BMG-Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Fragen geantwortet. Das BMG weist darauf hin, dass die Überwachung der Apotheken und der pharmazeutischen Herstellbetriebe grundsätzlich den Bundesländern obliege. Die Länder dürften dann selbst bestimmen, wer die Überwachungsaufgaben im Detail übernimmt. Auf die Frage der Linksfraktion, was das BMG über die Überprüfung der Einkäufe und Abrechnungen der Apotheken wisse, heißt es nur: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, inwieweit entsprechende Überprüfungen stattfinden.“

Was die unangemeldeten Kontrollen betrifft, weist das Ministerium zwar darauf hin, dass laut Arzneimittelgesetz auch solche Überprüfungen stattfinden sollen. Inwiefern und wie häufig die Inspektoren letztlich aber unangemeldet in der Apotheke erscheinen – darüber liegen dem BMG ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Allerdings weist Staatssekretärin Fischbach in ihrer Antwort darauf hin, dass zumindest Nordrhein-Westfalen seine Apothekenüberwachung aufgrund der „Bottroper Geschehnisse“ neu geordnet habe. Demnach soll künftig verstärkt unangemeldet kontrolliert werden.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.