Retax-Quickie

Verordnung einer spezifischen Immuntherapie

Stuttgart - 08.02.2018, 17:25 Uhr

In Deutschland fliegen die ersten Pollen. (Foto: Jürgen Fälchle / stock.adobe.com)

In Deutschland fliegen die ersten Pollen. (Foto: Jürgen Fälchle / stock.adobe.com)


Der Pollenflug von Hasel und Erle hat bereits begonnen und bald nimmt die Allergie-Saison auch wieder Einzug in die Schaufenster der Apotheken. Doch bevor die Heuschnupfenzeit so richtig beginnt, gehen einige Allergie-Patienten zu einer so genannten Desensibilisierungstherapie beim Allergologen. Im Retax-Quickie dieser Woche stellt sich DAZ.online deshalb die Frage, welche Retaxationen speziell bei Rezepten zu Desensibilisierungslösungen drohen.

Wer seinen Heuschnupfen endgültig „loswerden“ möchte, entscheidet sich für die spezifische Immuntherapie (SIT). Laut Leitlinie dauert eine solche (kausale) Behandlung mindestens drei Jahre. 

Was also tun, wenn ein Rezept eingereicht wird, auf dem eine Hyposensibilisierungslösung verordnet wurde? Das Deutsche Apotheken Portal stellt für diesen Fall im Internet eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Weil Desensibilisierungslösungen individuelle Einzelanfertigungen sind, muss mit jedem Rezept auch ein auf den Patienten abgestimmter Bestellschein eingereicht werden.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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