Lagerwertverluste drohen zum 1. April

Erstmals Festbetrag für Infliximab

Hamburg - 23.02.2018, 14:00 Uhr

Für den monoklonalen Antikörper Infliximab gilt ab April erstmalig ein Festbetrag. (Foto: Mundipharma)

Für den monoklonalen Antikörper Infliximab gilt ab April erstmalig ein Festbetrag. (Foto: Mundipharma)


Zum 1. April werden einige Festbeträge angepasst. Daraufhin drohen in Apotheken wieder Lagerwertverluste, falls die Hersteller ihre Preise auf die neuen Festbeträge absenken. Darauf hat der Hamburger Apothekerverein per Mitgliederrundschreiben  aufmerksam gemacht. Zu den betroffenen Arzneimitteln gehören zum Beispiel Präparate mit den Wirkstoffen Buprenorphin, Fentanyl und Morphin sowie das Biologikum Infliximab. 

Gemäß einem Beschluss des GKV-Spitzenverbandes werden zum 1. April die Festbeträge in 30 Gruppen angepasst. Außerdem werden die Festbeträge für 11 Gruppen aufgehoben, weil diese nicht ausreichend besetzt sind. Darauf hat der Hamburger Apothekerverein in einem Mitgliederrundschreiben vom 22. Februar aufmerksam gemacht. Demnach besteht für Apotheken die Gefahr von Lagerwertverlusten, falls die Hersteller ihre Preise senken. Anderenfalls könnten für die Patienten künftig Mehrkosten anfallen, sofern nicht kassenspezifisch bei Rabattvertragsarzneimitteln auf solche Mehrkosten verzichtet wird.

Der Hamburger Apothekerverein weist seine Mitglieder insbesondere auf die betroffenen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Buprenorphin, Fentanyl, Morphin, Oxycodon, Prednisolon, Quetiapin und Clopidogrel hin. Außerdem wird hervorgehoben, dass erstmals ein Festbetrag für Infliximab festgesetzt wird. Ein so hochpreisiges Produkt dürfte besondere Aufmerksamkeit verdienen.

Die Liste der betroffenen Wirkstoffe ist im Beschluss des GKV-Spitzenverbandes hier zu finden. 

Neue Festbeträge auch für Nicht-Verschreibungspflichtiges

Demnach wurden auch für Amiodaron, Azathioprin, Bicalutamid, Clomifen, Heparin, Leflunomid, Letrozol, Levetiracetam, Memantin, Moxifloxacin, Pramipexol, Rivastigmin und Temozolomid neue Festbeträge beschlossen. Außerdem wurden neue Festbeträge für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel festgelegt, die zu Lasten der GKV nach der Arzneimittelpreisverordnung alter Fassung (Stand 2003) taxiert werden. Neue Festbeträge gibt es beispielsweise für Benzoylperoxid, Cromoglicinsäure in Augentropfen, Dexpanthenol in Ophthalmika und Rhinologika, Diclofenac zur topischen Anwendung, Etilefrin, Nystatin zur vaginalen Anwendung, Dimeticon und Simeticon sowie für diverse H1-Antihistaminika zur topischen Anwendung. 


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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