Lagerwertverluste drohen zum 1. April

Erstmals Festbetrag für Infliximab

Zum 1. April werden einige Festbeträge angepasst. Daraufhin drohen in Apotheken wieder Lagerwertverluste, falls die Hersteller ihre Preise auf die neuen Festbeträge absenken. Darauf hat der Hamburger Apothekerverein per Mitgliederrundschreiben  aufmerksam gemacht. Zu den betroffenen Arzneimitteln gehören zum Beispiel Präparate mit den Wirkstoffen Buprenorphin, Fentanyl und Morphin sowie das Biologikum Infliximab.