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Lagerwertverluste drohen zum 1. April
Erstmals Festbetrag für Infliximab
Zum
1. April werden einige Festbeträge angepasst. Daraufhin drohen in Apotheken wieder
Lagerwertverluste, falls die Hersteller ihre Preise auf die neuen Festbeträge
absenken. Darauf
hat der Hamburger Apothekerverein per Mitgliederrundschreiben aufmerksam gemacht. Zu den betroffenen Arzneimitteln gehören zum Beispiel Präparate mit den Wirkstoffen Buprenorphin, Fentanyl und Morphin sowie das Biologikum Infliximab.
Hamburg – Erstellt am 23.02.2018, 13:00 Uhr

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