BMG-Antwort auf FDP-Anfrage

Nutzung des Medikationsplans weitgehend unbekannt

Berlin - 26.02.2018, 13:05 Uhr

Wie häufig der Medikationsplan tatsächlich zum Einsatz kommt beziehungsweise aktualisiert wird, liegt größtenteils im Dunkeln. Unabhängig davon trauen die Liberalen der Apotheke beim Medikationsplan durchaus mehr zu als bisher vorgesehen. (Bild: Piereck / stock.adobe.com)

Wie häufig der Medikationsplan tatsächlich zum Einsatz kommt beziehungsweise aktualisiert wird, liegt größtenteils im Dunkeln. Unabhängig davon trauen die Liberalen der Apotheke beim Medikationsplan durchaus mehr zu als bisher vorgesehen. (Bild: Piereck / stock.adobe.com)


Anscheinend liegen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nur wenige Informationen vor, wie häufig Medikationspläne bisher erstellt oder aktualisiert wurden. Dies geht aus der Antwort des BMG auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion nach dem Entwicklungsstand des Medikationsplanes hervor. Der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann fordert, den Plan weiter fortzuentwickeln, die Apotheker dabei mehr einzubinden und angemessen dafür zu honorieren.

Seit 1. Oktober 2016 haben gesetzlich Versicherte, die mehr als drei Arzneimittel gleichzeitig und über einen längeren Zeitraum einnehmen, Anspruch auf einen papiernen Medikationsplan von ihrem Arzt. Vor einigen Tagen stellte die FDP-Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage zu den bisherigen Erfahrungen und Perspektiven des Medikationsplanes gemäß § 31a  SGBV. Aus der nun vorliegenden Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geht hervor, dass offenbar wenig Informationen darüber vorliegen, wie häufig der Medikationsplan seit seiner Einführung von den Versicherten in Anspruch genommen beziehungsweise von den Leistungserbringern aktualisiert wurde.

Black-Box Medikationsplan

Wie Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) schreibt, ist nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes davon auszugehen, dass schätzungsweise 20 Millionen Versicherte in Deutschland einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Doch in welchem Umfang diese ihren Anspruch geltend machen, konnte das BMG nicht lückenlos ermitteln. Denn diese Zahlen lassen sich anhand der Abrechnungsdaten der Ärzte nur teilweise nachvollziehen. So erfolgt die Vergütung für die Erstellung und Aktualisierung des bundeseinheitlichen Medikationsplans einerseits als Einzelleistung und andererseits pauschal über unterschiedliche Zuschläge.  

Nur über die Zahl derjenigen Patienten, für die ein Medikationsplan erstellt wurde und deren Anspruch aus der Einzelleistungsvergütung erwächst, kann anhand der Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Aussage getroffen werden: Im vierten Quartal 2016 waren das ungefähr 65.000 und im ersten Halbjahr 2017 rund 74.500 Patienten. Für die Patienten, für die ein Medikationsplan erstellt und diese Leistung über einen pauschalen Zuschlag vergütet wurde, liegen jedoch keine Zahlen vor. Auch die Frage, wie häufig die Ärzte einmal erstellte Medikationspläne aktualisiert haben, lässt sich laut BMG aus den genannten Gründen derzeit nicht abschließend beantworten.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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