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Der heutige Mittwoch ist der letzte Tag, an dem Apotheken Hunde- und Katzenbesitzern das Tierarzneimittel Droncit® noch ohne Rezept mitgeben dürfen. Ab 1. März 2018 wird das Praziquantel-haltige Bandwurm-Arzneimittel von Bayer rezeptpflichtig. Was sollen Apotheken tun, die noch Droncit® „apothekenpflichtig“ im Tierarzneimittel-Schub haben?
Schon 2014 hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) empfohlen, den Ausnahmen zu Praziquantel einen Riegel vorzuschieben. Generell untersteht das Anthelminthikum der Verschreibungspflicht – ausgenommen waren bis heute nur Zubereitungen zur Anwendung bei Hunden, Katzen und bestimmten Zierfischen.
Für Hund und Katze: Droncit® ab 1. März 2018 Rx
Bei dieser Empfehlung blieb es nicht. Die lediglich apothekenpflichtigen Ausnahmen wurden gestrichen und Praziquantel der Verschreibungspflicht unterstellt. Bereits im Februar 2016 verkündete das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz die dahingehend geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt. Allerdings wurde Droncit®-Hersteller Bayer eine Galgenfrist von zwei Jahren zum Abverkauf der apothekenpflichtigen“ Droncit®-Packungen eingeräumt. Diese endet mit dem heutigen Mittwoch.
Bayer: Droncit® sicher, wirksam, verträglich
Bayer hatte schon nach der Entscheidung 2016 betont, dass es keinerlei Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Wirksamkeit sowie der Unbedenklichkeit von Praziquantel in Droncit® zur Anwendung bei Hunden und Katzen gebe.
Droncit® vertreibt Bayer in vier Varianten: Droncit® 50 mg Tabletten für Hunde/Katzen zu je zwei oder 20 Stück, Droncit® Spot on als Lösung zur Anwendung bei der Katze und Droncit® Gel 9 Prozent für Pferde. Droncit® für Pferde untersteht auch jetzt bereits der Verschreibungspflicht..
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