Festpreis-Vereinbarung in der Kritik

Streit um Grippeimpfstoff-Versorgung im Nordosten

Berlin - 05.03.2018, 11:10 Uhr

Die Industrie hat ein Problem mit den Impfstoffvereinbarungen der Apotheker mit der AOK Nordost. (Foto: カシス / stock.adobe.com)

Die Industrie hat ein Problem mit den Impfstoffvereinbarungen der Apotheker mit der AOK Nordost. (Foto: カシス / stock.adobe.com)


Die neue Grippeimpfstoff-Vereinbarung zwischen der AOK Nordost und den Apothekerverbänden der Region für die Saison 2018/2019 steht in der Kritik der Pharmaindustrie. Während die Apothekerverbände darauf verweisen, dass im Grunde alles so läuft, wie schon in den Vorjahren – nur jetzt mit einem Vierfachimpfstoff – erklärt die Industrie, das Patientenwohl sei gefährdet. Was steckt hinter den Vorwürfen?

Als Versorgungssteuerung „durch die Hintertür“ verurteilt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die jüngste Grippeimpfstoffvereinbarung der AOK Nordost mit den Apothekerverbänden von Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender BPI-Hauptgeschäftsführer erklärte: „Was die Krankenkassen als ‚Mittel einer effizienten Arzneimitteltherapie‘ bezeichnen, widerspricht dem politischen Willen. Die Kasse riskiert sehenden Auges Versorgungsengpässe für die Patienten. Folgen, für die sie die Verantwortung zu tragen haben wird.“

Was ist passiert? Kürzlich haben die Apothekerverbände und die AOK im Nordosten der Republik eine neue Vereinbarung zur Versorgung GKV-Versicherter mit Grippeimpfstoffen geschlossen. Das Neue daran ist: Sie hat quadrivalente Impfstoffe zum Gegenstand – nicht mehr trivalente. Der Hintergrund ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI beschlossen hat, ihre Empfehlung zur Grippeimpfung hin zum Vierfach-Impfstoff zu ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hier das letzte Wort – es wird jedoch erwartet, dass er sich in Kürze der STIKO-Empfehlung anschließt.

Wie bereits in den vergangenen Jahren sieht die Vereinbarung zwischen Kassen und Apothekern im Nordosten vor, dass Ärzte Grippeimpfstoffe aller am Markt befindlichen Hersteller verordnen können. Sofern die Ärzte der Apotheke die Auswahl des Grippeimpfstoffs überlassen, also generisch verordnen, gilt jedoch ein zwischen den Vertragspartnern vereinbarter Festpreis pro Impfdosis – in der kommenden Saison sind es 10,95 Euro, die die Apotheke bekommt. Die Vertragspartner betonen, dass die Vertragsärzte in der Auswahl des Impfstoffes in keiner Weise eingeschränkt sind. Genauso wenig seien es die Apotheken bei der Auswahl ihrer Lieferanten. Grundsätzlich können sich die Apotheken aller am Markt befindlichen Vierfach-Impfstoffe bedienen: Das werden die Vakzine von GSK, Sanofi, Mylan und Asta Zeneca sein. Im März sind die Apotheker bereits gefordert: Die Vertragsärzte wurden gebeten, die im kommenden Herbst benötigten Impfdosen bis Mitte März 2018 in einer Apotheke ihrer Wahl zu bestellen. Die Apotheken sollten die Bestellungen dann ihrerseits bis Ende des Monats unter Dach und Fach haben. Es geht laut BPI um rund 1,7Millionen Impfdosen – so viele habe die AOK Nordost in der Grippe-Saison 2016/2017 abgerechnet.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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